Region. Am Mittwoch tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Betroffen sind dann auch die Amateur- und Freizeitsportler, für die künftig 2G gilt.

„Mit zwei 2G sind auch die Amateursportler gemeint“, brachte es Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf den Punkt und konkretisierte damit die Aussage, dass mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab Mittwoch (24. November) in Kraft tritt, im gesamtem Freizeitbereich die 2G-Regelung greift.

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„Wer nicht geimpft ist, ist von den gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen“, sagte Laumann bei der Pressekonferenz in der Düsseldorfer Staatskanzlei. Die Regelungen gelte im Übrigen unabhängig von Inzidenzen oder Hospitalisierungsraten.

Freizeitsportler müssen geimpft oder genesen sein

Und das betrifft auch die Amateur- und Breitensportlerinnen und Sportler in Nordrhein-Westfalen. Wer künftig Sport treiben möchte, muss geimpft oder genesen sein. Ein negativer Coronatest reicht nicht aus. „Wir haben es mit einer Pandemie der ungeimpften zu tun“, begründete der Gesundheitsminister.

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Was das für den Spielbetrieb, beispielsweise im Fußball bedeutet, wird sich zeigen. Hier sind nun die Fußballverbände Niederrhein und Westfalen gefordert, um Lösungen für ihre Sportler zu schaffen.

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