Essen/Düsseldorf. Mit dem Wegfall der meisten Coronaregeln zum 3. April ist in NRW auch der Friseurbesuch wieder ohne Maske und Test- oder Impfnachweis möglich.

  • In NRW werden Besuche beim Friseur seit dem 3. April nicht mehr eingeschränkt.
  • Auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske entfällt.
  • Auch für alle weiteren körpernahen Dienstleistungen sowie Sonnenstudios sind die Regeln gelockert, ausgenommen sind medizinische und pflegerische Dienstleistungen.

Seit dem 3. April gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Damit entfallen die meisten Coronaregeln. Der Friseurbesuch ist wieder ohne das Tragen einer Maske möglich. Auch ein Test- oder Impfnachweis muss nicht mehr erbracht werden.

3G und Maskenpflicht aufgehoben

Darüber hinaus dürfen Friseursalons unabhängig von der jeweiligen Corona-Inzidenz öffnen. Im Rahmen ihres Hausrechts können Friseurinnen und Friseure aber weiterhin das Tragen einer Maske verlangen.

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Auch nicht immunisierte Personen können wieder ohne vorheriges Testen zum Friseur.

Körpernahe Dienstleistungen: 3G entfällt

Auch für Sonnenstudios und andere körpernahe Dienstleistungen ist die 3G-Regel nun Geschichte. Auch nicht immunisierte Personen dürfen körpernahe Dienstleistungen wieder ohne Testnachweise in Anspruch nehmen.

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