Düsseldorf. Schärfere Regeln für die Kita-Betreuung in NRW: Eltern müssen nun schriftlich erklären, dass sie ihre Kinder nicht selbst beaufsichten können.

Der Bund zieht die „Notbremse“, und die wirkt auch in den Kitas in NRW. Familienminister Joachim Stamp (FDP) sieht das neue Infektionsschutzgesetz zwar kritisch, muss sich ihm aber beugen. Am Donnerstag erklärte er, was das Gesetz für Familien mit kleinen Kindern bedeutet.

Notbremse für Kitas: Was gilt ab Montag?

In Kommunen, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz über 165 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag eine so genannte „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Beispiel: Die Inzidenz liegt von Montag bis Mittwoch über 165. Dann greift die Notbetreuung ab Freitag.

In Städten und Kreisen, die bereits über der Inzidenz von 165 liegen, werde der Wert auch rückwirkend betrachtet, so das NRW-Gesundheitsministerium. Die Notbremse greift dann zum Wochenbeginn, die Kitas gehen ab Montag in die Notbetreuung. Städte wie Dortmund, Duisburg (mehr dazu hier) oder Herne (mehr dazu hier) teilten entsprechende Planungen auch bereits mit.

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Wer hat Anspruch auf die Notbetreuung in NRW-Kitas?

Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder „nicht auf andere Weise sicherstellen können“, sagte der Minister. Im Gegensatz zum „eingeschränkten Pandemiebetrieb“, der zu Jahresbeginn in den NRW-Kitas galt, müssen die Eltern jetzt eine schriftliche Erklärung abgeben und so wöchentlich ihren Bedarf anmelden. Dafür gibt es Musterschreiben.

Zu Jahresbeginn wurde nur an die Familien appelliert, Kinder, wenn möglich, daheim zu betreuen. Anders als im Frühjahr 2020 ist die Notbetreuung jetzt nicht auf bestimmte, festgelegte Berufsgruppen beschränkt. "Diese Regelung war im Rückblick an vielen Stellen sehr ungerecht", schreibt Minister Stamp im Brief an die Eltern. Deshalb sei die Notbetreuung nun für alle Familien offen, "die die Betreuung wirklich nicht anders organisieren können. Insbesondere, wenn sie arbeiten müssen."

Außerdem ist die Notbetreuung offen für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet sei, des weiteren "besondere Härtefälle" in Absprache mit dem Jugendamt. Weiterhin sollen die Kitas selbst die Möglichkeit haben, auf "bestimmte Familien" zuzugehen: Zum Beispiel, so Stamp, "wenn sie in beengten Wohnverhältnissen leben". Diese Familien hätten es in der Pandemie besonders schwer, führt er aus und appelliert: "Nehmen Sie diese Hilfe an, wenn Sie diese als Familie brauchen!"

Auch Kinder mit Behinderungen dürfen in die Kitas, ebenso Kinder, die im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung stehen – analog zu Schülern in Abschlussklassen.

Was geschieht, wenn die Inzidenz wieder unter 165 sinkt?

Liegt der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche an fünf aufeinander folgenden Tagen in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis wieder unter 165, dann gehen die Kitas wieder in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ über, wie er zuletzt galt: mit festen Betreuungsgruppen und reduzierter Betreuungs-Stundenzahl.

Hat die Bundesnotbremse Auswirkungen auf die Kinderkrankentage?

Ja, mit der Notbremse geht die Aufstockung der Kinderkrankentage einher: Sie werden je Elternteil von 20 auf 30 Tage erhöht. Bei Alleinerziehenden steigt der Anspruch von 40 auf 60 Tage. Eltern können diese Tage nutzen, wenn sie sich für ihre Kinder vom Arbeitgeber freistellen lassen müssen, weil diese aufgrund der Pandemie nicht in der Kita oder Schule betreut werden können. Das damit verbundene Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Dürfen Eltern jetzt doch auf Rückerstattung von Kita-Beiträgen hoffen?

Ja. Bisher hatte sich die Landesregierung nicht festgelegt und musste sich Kritik von Eltern, die bezahlen sollten, obwohl sie ihre Kinder zu Hause betreuten, und von Stadtverwaltungen anhören. Am Donnerstag sagte Familienminister Stamp, er habe den Kommunen angeboten, für zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben. Die Kosten würden, wie von den Kommunen gewünscht, zwischen ihnen und dem Land aufgeteilt.

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