Berlin. Kinderkrankentage sind in der Corona-Krise eine Stütze. Die Bundesregierung hat jetzt eine erneute Aufstockung auf den Weg gebracht.
Eltern sind in der Corona-Krise besonders gefordert: Homeoffice und Kinderbetreuung müssen unter einen Hut gebracht werden - angesichts geschlossener Kitas eine große Herausforderung. Nun hat das Bundeskabinett die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht.
Wegen der Corona-Pandemie soll der Anspruch von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Die Neuregelung wurde vom Kabinett in Verbindung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Kinderkrankentage und Corona: Giffey begrüßt Erhöhung
Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch demnach von 40 auf 60 Tage. Um Erschwernisse für Eltern in der Pandemie-Zeit zu mindern, können die Tage auch in Anspruch genommen werden, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Dies gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten.
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Eltern erhielten mit der erneuten Ausweitung der Kinderkranktage „ein zusätzliches Sicherheitsnetz für den Fall, dass bei einer hohen Inzidenz Kinderbetreuungsmöglichkeiten ausfallen“, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
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„Wenn Kitas oder Kindertagespflege aufgrund der Infektionslage vermehrt in den Notbetrieb gehen oder teilweise geschlossen werden müssen, dann heißt das für viele Eltern auch, dass sie sich wieder zu Hause um die Kinder kümmern müssen. Für diese schwierige Lage sind die Kinderkrankentage eine schnelle und unbürokratische Hilfe.“
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Einheitliche Regelungen für Schulen vorgesehen
Giffey lobte außerdem die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen für Schulen. Es sei gut, dass es hier bundeseinheitliche Regeln geben werde. „Das schafft mehr Klarheit für alle Beteiligten - für Eltern, Kinder und Jugendliche, Schulleitungen und Fachkräfte.“ Dem Entwurf zufolge müssen Schulen spätestens ab Überschreitung einer Inzidenz von 200 schließen.
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„Dass es ein verbindliches bundesweites Testen für alle Schülerinnen und Schüler geben soll, ist ein wichtiger Schritt zur Pandemiebekämpfung“, fügte Giffey hinzu. „Das alles unterstützt unser Ziel, dass Kitas und Schulen ihre wichtige Betreuungs- und Bildungsarbeit fortsetzen können.“
Anders als der Name vermuten lässt, können Kinderkrankentage unabhängig vom Gesundheitszustand des Kindes unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
- Eltern können Kinderkrankentage auch nutzen, wenn sie sich von der Arbeit freinehmen müssen, weil die Kinder nicht in Kita oder Schule betreut werden.
- Wegen der coronabedingten Einschränkungen an Kitas und Schulen war die Anzahl der Krankentage in diesem Jahr bereits zuvor pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt worden, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage.
- Das ausgezahlte Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
(msb/afp)