Duisburg. Die Bundes-Notbremse ist beschlossen. In Duisburg gelten ab Samstag, 0 Uhr, Ausgangsbeschränkungen. Die Kitas gehen am Montag in den Notbetrieb.
14 Kommunen in NRW hatten vor der Bundes-Notbremse eigenständig nächtliche Ausgangsbeschränkungen eingeführt, darunter Düsseldorf, Mülheim und Krefeld. DuisburgsKrisenstab hatte trotz des Inzidenz-Hochs auf die bundesweite Regelung gewartet. Ausgangsbeschränkungen müssten „großräumig umgesetzt werden, weil sie nur dann effektiv zu kontrollieren sind“, so Krisenstabsleiter Andree Haack. Dafür liefert das geänderte Infektionsschutzgesetz jetzt die Grundlage. Am Donnerstagabend hat die Stadt mitgeteilt: Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten in Duisburg ab Samstag, 24. April, 0 Uhr.
Nach dem Start um Mitternacht gelten die Ausgangsbeschränkungen danach ab Samstagabend täglich von 22 bis 5 Uhr – solange die lokale Sieben-Tage-Inzidenz über 100 neue Fälle je 100.000 Einwohner liegt. Niedriger war sie in Duisburg zuletzt am 9. März.
Bundes-Notbremse ab Inzidenz von 165: Auch Duisburger Kitas schließen
Den nun per Bundesgesetz vorgeschriebenen Distanzunterricht an den Schulen gibt es im 200er-Hotspot Duisburg bereits.
Die bundeseinheitlichen Regelungen bedeuten jedoch für die Eltern von Kindergartenkindern in Duisburg eine Verschärfung, da diese Schul- und Kita-Schließungen ab einer lokalen Inzidenz von 165 vorschreiben. Die Duisburger Kitas sollen darum „ab Montag, 26. April, in einen Notbetrieb wechseln“, teilt die Stadt mit.
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Anspruch auf Notbetreuung haben laut NRW-Familienministerium Eltern, die die Betreuung nicht anders sicherstellen können, etwa wegen Berufstätigkeit. Außerdem solle die Betreuung in „besonderen Härtefällen“ in Absprache mit dem Jugendamt ermöglicht werden sowie für Kinder mit Behinderungen. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt, gehe der Kita-Betrieb in NRW in den bisher gültigen „eingeschränkten Regelbetrieb“ mit festen Gruppen und reduzierter Stundenzahl über.
Polizei und Ordnungsamt kontrollieren Ausgangssperre
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sehen vor vor, dass man von 22 bis 5 Uhr die eigene Wohnung beziehungsweise das eigene Grundstück nicht mehr verlassen darf. Die Einhaltung des Gesetzes soll nach Angaben von Stadtsprecher Max Böttner fortan ein Drittel der Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (Ordnungsamt) kontrollieren. Mit der Polizei habe es „erste Abstimmungsgespräche“ gegeben. Polizeisprecher Jonas Tepe bestätigt, dass sich Stadt und Polizei im Austausch über Details der Kontrollen befinden.
Ausnahmen von der nächtlichen Beschränkung gelten für die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier. Bewegung an der frischen Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht auf Sportanlagen. Ausnahmen gelten auch für die Ausübung eines Berufs und die Wahrnehmung von Sorge-/Umgangsrecht sowie für die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke“. (mas/pw)
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