Berlin/Essen. Vor der am Donnerstag im Bundestag erwarteten Verabschiedung des Gesetzes zur Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet haben die Kritiker im "Arbeitskreis Zensur" eine Verfassungsklage angekündigt.

Das von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initierte Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischen Internetseiten dürfte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. "Wir bereiten mehrere Klagen vor", hieß es am Donnerstag aus dem "Arbeitskreis Zensur" in Berlin auf Anfrage von DerWesten.

Eine entsprechende Online-Petition an den Petitionsausschuss im Bundestag hatten bis Fristende in der Nacht zu Mittwoch 134.000 Unterstützer unterzeichnet. Sie sehen in dem Gesetz "ein Instrument zur Zensur des Internets".

Schaar sieht Gesetz als "Hauruckaktion"

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich kritisch zum Entwurf der großen Koalition über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet geäußert. «Mir gefällt zum einen nicht das Verfahren, in dem das Gesetz entstanden ist», sagte er «Spiegel Online» vor der Abstimmung am Donnerstag im Bundestag. Es sei eine Art «Hauruckaktion» gewesen, «ohne dass eine ausführliche Beratung der Regelungen möglich gewesen wäre».

Zudem habe er inhaltlich «insbesondere ein Problem mit der offenbar erst sehr spät gefundenen Vorgabe, ein Kontrollgremium einzurichten, das in meiner Dienststelle angesiedelt ist und dessen Mitglieder ich zu benennen habe - nach welchen Kriterien auch immer», sagte Schaar. Es sei «eine völlig wesensfremde Funktion», die ihm da zugewiesen werden solle.

Schaar warnte außerdem vor einer möglichen späteren Ausweitung der Internet-Sperren. Es gehe um «eine sehr gravierende Änderung unserer Medienordnung - und dabei liegt es auf der Hand, dass derartige Sperrmechanismen später einmal auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden könnten», sagte er. (Mit Material von ddp)