Witten. Von 260 Männern, Frauen und Kindern wurden Asylanträge abgelehnt. Sie leben nun mit einer Duldung in Witten. Woran die Ausreise scheitert.
- In Witten leben rund 3000 Geflüchtete, darunter 260 Meschen, deren Asylanträge bereits abgelehnt wurden.
- Viele der Geduldeten kommen aus Bosnien, dem Kosovo, Mazedonien oder Albanien.
- 2020 waren etwa 400 Menschen ohne Bleiberecht.
In Witten leben derzeit rund 3000 Geflüchtete. Bei 260 von ihnen hat das Bundesamt für Migration den Antrag auf Asyl abgelehnt. Sie müssten eigentlich ausreisen, sind aber geduldet, manche schon seit Jahren. Im Oktober hatte der Kanzler angekündigt, man werde nun „konsequenter“ abschieben. Merkt man davon etwas in Witten?
Eine Duldung erhalten diejenigen, deren Ausreisepflicht aus rechtlichen Gründen nicht durchzusetzen ist. Die Ursachen dafür seien „so vielfältig wie die Fälle“, sagt Leif Berndt, Leiter der städtischen Ausländerbehörde. Mal gebe es kein Rücknahmeabkommen mit dem Heimatland, mal fehlten die Ausweispapiere. Aber auch familiäre Umstände oder gesundheitliche Einschränkungen stehen Abschiebungen regelmäßig im Wege.
Viele Geduldete in Witten kommen aus Balkanstaaten
Viele der 260 Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten wie Bosnien, dem Kosovo, Mazedonien oder Albanien. Weil für diese Länder davon ausgegangen wird, dass den Bürgerinnen und Bürgern dort generell keine Verfolgung droht, sind die Chancen auf Asyl verschwindend gering. Viele Geduldete kommen aber auch aus dem Libanon oder Armenien. Auch Afghanistan, Aserbaidschan, Russland, Nigeria, der Iran oder China sind vertreten.
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Zum Stichtag 31. Dezember lag die Zahl der Geduldeten noch bei 239. Darunter waren 93 Kinder und Jugendliche, also knapp 40 Prozent. Eine solche Aufschlüsselung liegt für die aktuellen Zahlen nicht vor, doch die Tendenz ist klar sichtbar. Mit 260 ist die derzeitige Zahl verhältnismäßig gering. 2020 waren es etwa rund 400 Menschen ohne Bleiberecht.
15 bis 20 Menschen im Jahr werden aus Witten abgeschoben
15 bis 20 Menschen werden jedes Jahr aus Witten abgeschoben, sagt Berndt, darunter im Schnitt zwei bis drei Straftäter. Im vergangenen Jahr sind aber auch 22 Abschiebungen gescheitert. Im Januar stimmte der Bundestag für ein neues Gesetz, das Abschiebungen erleichtern soll, das Rückführungsverbesserungsgesetz. Die wichtigsten Stellschrauben: eine Verlängerung der Abschiebehaft und erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften.
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„Aber das sind nicht die Gründe, aus denen eine Abschiebung scheitert“, urteilt der Leiter der Wittener Ausländerbehörde aus seiner 18-jährigen Erfahrung heraus. Immer wieder werde das Thema auf die politische Agenda gesetzt, jedes Jahr kämen Änderungen im Gesetz. Doch am Ende bleibe es in jedem individuellen Fall bei einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der Umstände.
„Einzelfälle sind meist nicht eindeutig“
Das Problem sei, dass in Fragen des Aufenthaltsrechts am Ende die Entscheidung „schwarz oder weiß“ sei. „Die Einzelfälle sind aber meist nicht so eindeutig“, sagt Berndt. „Und dahinter steht immer ein Schicksal.“ Auch deshalb sei eine Abschiebung immer das letzte Mittel der Wahl – und „sicher nicht vergnügungssteuerpflichtig“, wie er betont. „Aber es ist unsere Aufgabe und die erfüllen wir auch.“
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Abgelehnte Asylbewerber erhalten zunächst eine Aufforderung zur Ausreise inklusive Termin. Wenn dieser verstreicht, kommt die Kommune mit an Bord, um die Abschiebung durchzusetzen. Liegen aber wie eingangs erwähnt Gründe vor, die dem entgegenstehen, kann ein solcher Mensch eine Duldung erhalten. Sie läuft für drei Monate und muss immer wieder persönlich erneuert werden. Erscheint ein Geduldeter nicht zum Termin, wird er zur Fahndung ausgeschrieben.
Chancen-Aufenthaltsrecht
Übrigens, die wenigsten Geduldeten in Witten seien sogenannte Totalverweigerer, sagt Leif Berndt. Und: Wer eine Duldung erhält, bekommt oft auch eine Arbeitserlaubnis. Viele Geduldete würden diese auch einfordern. Seit 2023 gilt auch das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht.
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Wer mindestens fünf Jahre in Deutschland lebt und nicht straffällig geworden ist, muss erst einmal nicht mehr damit rechnen, abgeschoben zu werden. Er bekommt vielmehr für 18 Monate Zeit, sich ein reguläres Bleiberecht zu sichern. Dafür braucht es dann etwa ausreichende Deutschkenntnisse oder den Nachweis, dass man seinen Lebensunterhalt zum großen Teil eigenständig sicherstellen kann. In Witten haben sich zahlreiche Menschen dafür entschieden.
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