Witten. 388 Flüchtlinge in Witten müssten Deutschland eigentlich verlassen. Doch die Menschen werden aus verschiedenen Gründen in der Stadt geduldet.

388 Flüchtlinge in Witten, deren Asylanträge vom Bundesamt für Migration abgelehnt wurden, müssten Deutschland eigentlich verlassen. Sie werden in der Stadt aber aus verschiedenen Gründen geduldet, wie es vom Leiter der städtischen Ausländerabteilung, Matthias Stobbe, heißt. In zwei Dritteln aller Fälle seien der gesundheitliche Zustand oder fehlende Ausweispapiere der Menschen der Grund für die derzeitige Duldung, so Stobbe.

Abgelehnte Asylbewerber erhalten eine sogenannte Duldung, wenn ihre Ausreisepflicht aus rechtlichen Gründen nicht durchzusetzen ist. Beim Großteil der abgelehnten Asylbewerber in Witten handele es sich um junge Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren. „Es sind aber auch Familien darunter“, erklärt Matthias Stobbe. Die eigentlich Ausreisepflichtigen stammen aus 34 Ländern, die meisten aus dem Kosovo (51), Albanien (43), Serbien (40), dem Libanon (29), Ghana und Aserbaidschan (jeweils 18). Bislang seien in diesem Jahr nur acht abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimat zurückgekehrt, darunter auch eine Familie aus der Mongolei.

Sind minderjährige Kinder krank, dürfen auch die Eltern in Deutschland bleiben

Die finanziellen Anreize, die Land und Bund für eine freiwillige Ausreise anbieten, würden nicht viel in Anspruch genommen. Stobbe: „Das ist aber in anderen Städten genauso.“ Nicht ausreisen müssten Menschen in Krankheitsfällen, wobei es sich hier in Witten oft um psychische Erkrankungen handele. In einem solchen Fall prüfe das Kreisgesundheitsamt nach zwei Jahren, ob eine Ausreise möglich sei. Handele es sich um dauerhafte Erkrankungen, könne geprüft werden, ob jemand in Deutschland bleiben könne. Wenn minderjährige Kinder krank seien, müssten auch deren Eltern das Land nicht verlassen.

Neues Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

Am 1. Januar 2020 tritt ein neues Bundesgesetz in Kraft, das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Dieses gewährleistet Ausländern, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (Duldung), unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum einen Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung. Voraussetzung ist, dass diese Menschen eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen.

Auch fehlende Ausweispapiere könnten ein Grund für eine Duldung sein, erklärt der Leiter der Ausländerabteilung. So erzählten viele abgelehnte Asylbewerber, dass Schleuser ihnen ihre Papiere abgenommen hätten. Seine Mitarbeiter könnten nicht nachprüfen, was von diesen Angaben stimme und was nicht, so Stobbe. „Aber ohne Papiere ist eine Abschiebung nicht möglich.“ Könne die Herkunft eines abgelehnten Asylbewerbers dennoch geklärt werden, bemühe sich seine Abteilung darum, Pass-Ersatzpapiere zu bekommen.

Ausländerabteilung kämpft sich durch Aktenberge

Die städtische, 16-köpfige Ausländerabteilung kämpfe sich – wie auch in den vergangenen Jahren – durch Aktenberge. Stoppe hatte für 2019 auf zwei neue Mitarbeiter gehofft, einer sei es dann geworden, sagt er. Deshalb könne die Bearbeitung von Fällen auch länger dauern. „Und man muss natürlich auch das Personal haben, um Abschiebungen zu planen und durchzuführen.“

Matthias Stobbe begrüßt, dass nach einem Erlass des Landes NRW vom Juli Menschen, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, unabhängig vom Ausgang oder Verlauf des Aslyverfahrens für eine gewisse Zeit in Deutschland geduldet werden können.

Waren im vergangenen Jahr noch über 200 neue Flüchtlinge nach Witten gekommen, sind es in diesem bisher erst 27. Stobbe: „Das liegt daran, dass Witten in den letzten Jahren schon viele Flüchtlinge aufgenommen hat. Jetzt werden uns deshalb weniger zugewiesen.“