Düsseldorf. . Hunderttausende Asylsuchende in Deutschland sind ausreisepflichtig. Bei der Durchsetzung allerdings hapert es seit Jahren aus vielen Gründen.
Im vergangenen Jahr sind 827 Rückführungsflüge in der Zuständigkeit nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden daran gescheitert, dass die abzuschiebende Person nicht anwesend war. Das geht aus einer Antwort des NRW-Flüchtlingsministeriums auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hervor. Darüber hinaus mussten demnach 514 geplante Rückführungsflüge in NRW storniert werden, weil die betreffende Person untergetaucht war.
Als „nicht anwesend“ gelten Personen, die lediglich am Flugtag nicht angetroffen werden konnten, sich aber grundsätzlich in ihrer Unterkunft aufhalten, erklärte das Ministerium. Als „untergetaucht“ gelten demnach Personen, deren Aufenthaltsort nicht mehr bekannt sei, weil sie sich seit längerem nicht mehr in ihrer Unterkunft aufgehalten hätten.
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Die AfD verweist in ihrer Anfrage auf „fortgesetzte Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2022“, die sich aus Zahlen der Bundesregierung ergäben. Die hatte auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion im Februar geantwortet, im vergangenen Jahr seien bundesweit knapp 13.000 Personen abgeschoben worden - davon mit 3118 die mit Abstand meisten auf Veranlassung aus NRW (Platz 2 Bayern: 2046). Zusätzlich reisten demnach rund 27.000 Personen freiwillig aus Deutschland aus.
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Von den Abgeschobenen wurden 8702 in ihre Herkunftsländer zurückgeführt und 4158 Personen nach dem sogenannten Dublin-Abkommen in einen anderen für die weitere Prüfung zuständigen EU-Mitgliedsstaat überstellt. Vor ihrer Abschiebung seien die Betroffenen im Durchschnitt rund 33 Monate in Deutschland geblieben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
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Zum Jahresende 2022 hätten sich mehr als 304.000 Ausreisepflichtige in der Bundesrepublik aufgehalten - etwa eine Viertel Million sei geduldet gewesen. Die Liste der Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen wird angeführt vom Irak (11,6 Prozent), Afghanistan (7,9) und Nigeria (5,7). Die Zahl der Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität bezifferte die Bundesregierung mit mehr als 25 000.
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Rund 23.000 Abschiebungen seien „vor oder nach Übergabe an die Bundespolizei nicht vollzogen worden“ - darunter mehr als 3300 in NRW veranlasste. Unter den Gründen - etwa Widerstand, medizinische Ursachen oder auch Beförderungsverweigerungen - taucht bundesweit mit Abstand am häufigsten „Stornierung“ auf. Zu den Hintergründen konnten sich weder die Bundes- noch die Landesregierung in ihren jeweiligen Antworten äußern.
Bei ihrem Flüchtlingsgipfel hatten Bund und Länder in der vergangenen Woche Einigkeit geäußert, dass Asylsuchende ohne Bleibeperspektive möglichst frühzeitig zurückgeführt werden sollten. (dpa)