Oberhausen. Zwei Varianten haben die Lokalpolitiker zur Auswahl, wie künftig Oberhausen die Grundsteuer berechnet. Nun ist die Vorentscheidung getroffen.
Formal fällt erst der Rat der Stadt Oberhausen am nächsten Montag, 16. Dezember 2024, die Entscheidung, wie künftig die Grundsteuer für die Eigentümer von Immobilien berechnet wird. Doch der Finanzausschuss hat an diesem Montag schon eindeutig vorberaten: Trotz rechtlicher Bedenken von Kämmerer Apostolos Tsalastras (SPD) stimmte die breite Mehrheit für die erstmalige Einführung zweier Grundsteuer-Hebesätze statt nur eines einzigen Satzes. Nur die FDP war dagegen, CDU, SPD, Grüne, AfD, Linke und BOB sind dafür.
Damit muss die Stadt künftig zwischen zwei Typen von Eigentümern unterscheiden: Besitzer von reinen Wohnimmobilien zahlen ab 2025 einen Grundsteuer-Satz von 727 Prozent, die Inhaber von Gewerbeimmobilien oder gemischt genutzten Häusern mit einem Geschäft im Erdgeschoss 1389 Prozent. Die FDP erwärmt sich dagegen ausschließlich für einen einzigen Hebesatz von 893 Prozent für alle Immobilieneigentümer.
FDP bevorzugt einen einzigen Grundsteuer-Hebesatz: Fast 900 Prozent für alle
Mit dieser Entscheidung müssen zwar viele Ein- und Zweifamilienhausbesitzer durch die Grundsteuerreform mehr bezahlen als bisher, doch der Anstieg des heutigen Grundsteuersatzes von 670 Prozent auf 727 Prozent fällt deutlich geringer aus als in der anderen Variante mit fast 900 Prozent. Das gilt natürlich auch für Mehrfamilienhausbesitzer und deren Mieter.
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Die Kämmerei hat errechnet, dass mit der gesplitteten Variante nur 53 Prozent der Wohnungsgrundstücke-Inhaber künftig mehr Grundsteuer zahlen müssen. Bei dem Einheitssatz wären es dagegen 74 Prozent gewesen. Immerhin 47 Prozent zahlen nun mit dem gesplitteten Satz sogar weniger Grundsteuern als bisher. Zwei Drittel der Inhaber von Gewerbegrundstücken müssen durch den getrennten Grundsteuersatz mehr zahlen, 34 Prozent zahlen trotz des dann erstaunlich hohen Steuersatzes von fast 1400 Prozent immer noch weniger Grundsteuer als jetzt.
Ziel der Stadt war es, die Höhe der Grundsteuer-Einnahmen auf der heutigen Höhe auch in Zukunft zu halten: 46,5 Millionen Euro im Jahr.
So oder so erwarten die Städte Klagen gegen das Splitten der Grundsteuer, da hier der Gleichheitsgrundsatz nicht eingehalten sein könnte. Dann müsste Oberhausen nach Einschätzung der Kämmerei die von Eigentümern der Gewerbeareale zu viel gezahlte Grundsteuer zurückzahlen - ein Kostenrisiko von 8,7 Millionen Euro im Jahr.
Essen hat sich übrigens ebenfalls für einen differenzierten Hebesatz entschieden, Mülheim dagegen angesichts des Rechtsrisikos für einen einheitlichen.
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