Essen. Der Stadtrat hat den Haushalt für nächsten Jahr verabschiedet und damit auch die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt.
Wie viel Grundstückseigentümer in Essen künftig an Grundsteuer zahlen müssen, können sie nun ausrechnen: Der Stadtrat hat am Mittwochabend in seiner Sitzung den neuen Haushalt beschlossen. Damit legte die kommunale Politik auch den - bislang einheitlichen - Hebesatz zu Errechnung der neuen Grundsteuer fest. Dieser unterscheidet künftig nach Immobilienart. Für Wohn-Grundstücke soll er ab Januar kommenden Jahres 655 Prozent betragen. Für Geschäfts-Grundstücke wird er mit 1290 Prozent höher ausfallen. CDU und Grüne, die eine Mehrheit im Rat haben, hatten diesen gesplitteten Vorschlag in dieser Höhe eingebracht.
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Das Bundesverfassungsgericht kippte im Jahr 2018 die alte Praxis der Grundsteuererhebung und erklärte sie für verfassungswidrig. Bis Anfang 2025 blieb den Kommunen Zeit, die Reform umzusetzen. In Essen mussten im Zuge dessen von den Finanzämtern rund 160.000 bebaute und unbebaute Grundstücke neu bewertet werden. Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Wert des Grundbesitzes, der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Die Grundsteuer trifft auch Mieter, denn Vermieter können diese Kosten 1:1 umlegen.
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