Oberhausen. Erstaunlich viele Hauseigentümer haben in Oberhausen ihre Grundsteuererklärung nicht abgegeben – das könnte für die Mehrheit nachteilig sein.

  • Noch immer weigern sich Tausende von Hauseigentümern in Oberhausen, ihre Grundsteuererklärung abzugeben
  • Die Finanzämter haben nun keine Geduld mehr, schließlich ist die Frist zur Abgabe dieser Erklärung Ende Januar 2023 abgelaufen
  • Anhand der vorliegenden Daten machen sich die Experten der Finanzämter nun daran, den Wert der Gebäude ohne Grundsteuererklärung einfach zu schätzen. Doch das kann für die säumigen Hauseigentümer sehr teuer werden

Niemand zahlt gerne Steuern oder Sozialbeiträge, niemand füllt gerne Formulare aus – weder auf Papier noch digital im Internet. Und doch verblüfft die Hartnäckigkeit, mit der sich Immobilieneigentümer weigern, ihre Grundsteuererklärung nach den neuen Gesetzen und nach dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Frühjahr 2018 abzugeben.

In Oberhausen haben immer noch über 7000 Eigentümer keine Erklärung abgegeben – und das fünf Monate nach Ablauf der letzten Frist zur Abgabe am 31. Januar 2023. Damals hatten allerdings noch 45 Prozent der Hauseigentümer in Oberhausen die Pflicht zur Grundsteuererklärung ignoriert. Die aktuelle Abgabenquote der Oberhausener beträgt nach Angaben der hiesigen Finanzämter 88 Prozent – sie liegt im NRW-Schnitt. Der Sinn der Grundsteuerreform: Die Grundstücke sollen nicht mehr nach veralteten Einheitswerten aus den 60er oder gar 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts im Wert ermittelt werden, sondern nach aktuellen Marktdaten - um mehr Gerechtigkeit herzustellen.

Erste Bescheide mit geschätztem Immobilienwert schon abgeschickt

Die Immobilien ohne Grundsteuererklärung werden nun nach Angaben der Finanzbehörden in ihrem Wert von den Finanzamt-Bediensteten geschätzt. Dabei sind die Behörden schon rührig gewesen: Die ersten Bescheide mit dem geschätzten Wert wurden schon erstellt und den jeweiligen Immobilieneigentümern im Stadtgebiet zugesandt.

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Eine Schätzung der Finanzbehörde kann theoretisch auch günstiger ausfallen als der tatsächliche Marktwert der Immobilie, doch Fachleute gehen davon aus, dass dieses Verfahren eher nachteilig ist für die Hausbesitzer. So heißt es in einem anderen Steuerfall, nämlich wenn Geschäftsleute ihre Steuerbelege nicht vorlegen, im Abgabenordnungsparagrafen 162: „Hat in solchen Fällen die Finanzbehörde eine Schätzung vorzunehmen und können diese Einkünfte nur innerhalb eines bestimmten Rahmens, insbesondere nur aufgrund von Preisspannen bestimmt werden, kann dieser Rahmen zulasten des Steuerpflichtigen ausgeschöpft werden.“

Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt, von den Fachleuten in den Finanzämtern geschätzt. Frank Schulte genannt Kulkmann, Leiter des Finanzamts Oberhausen-Süd, weist darauf hin, dass damit für den Hauseigentümer ohne Grundsteuererklärung noch lange nicht alles erledigt ist: „Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen.“

Jeder säumige Immobilieneigentümer erhielt Mahnung der Finanzämter

Wer die Grundsteuererklärung nicht abgegeben hat, ist bereits von dem zuständigen Oberhausener Finanzamt angemahnt worden mit einem Erinnerungsschreiben. Hilft auch das nicht, könnten die Finanzbeamten nach den Vorschriften des Paragrafen 162 der Abgabenordnung, nicht nur den Grundstückswert freihändig nach vorliegenden allgemeinen Erkenntnissen schätzen, sondern auch noch Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder verhängen. Allerdings hatte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) schon im Februar entschieden: „Von der rechtlichen Möglichkeit, Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen, wird die Finanzverwaltung keinen Gebrauch machen.“

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Viele Oberhausener haben nach der Abgabe ihrer Erklärung bereits einen Bescheid des Finanzamtes zum neu berechneten Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid erhalten. Aber: „Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025“, betonen die Experte der Behörde. Eine einfache Multiplikation mit dem bisherigen Hebesatz ergibt deshalb nicht die Höhe der künftig zu zahlenden Grundsteuer.

Großes Versprechen der Städte: Keine Zusatzeinnahme durch Grundsteuer-Reform

Viele Kämmerer der Städte, auch der Oberhausener Apostolos Tsalastras, haben versprochen, die Erhebung der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, dass heißt: Insgesamt wollen die Kommunen mit der Reform nicht mehr einnehmen als bisher. Damit der Bürger dies kontrollieren kann, will das NRW-Finanzministerium für Transparenz sorgen: Sie wird für jede Stadt, für jede Gemeinde den jeweiligen Hebesatz errechnen, der zu dieser Aufkommensneutralität führt. Gleichwohl wird es ausreichend Fälle geben, in denen der einzelne Immobilieneigentümer individuell mehr oder weniger zahlen muss als bisher.

Hintergrund: Im Zuge der Grundsteuerreform, wozu das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2018 die Politik verpflichtet hat, müssen sämtliche bebauten und unbebauten Grundstücke neu bewertet werden, um die Steuer nach realistischeren Werten erheben zu können. Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuer-Feststellungserklärungen entsprechend dem Eingang und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Wie hoch die Grundsteuer am Ende sein wird, ist damit aber noch nicht klar. Entscheidend dafür ist der Hebesatz, den die Kommune festsetzt. Zur Berechnung der Steuer wird dieser mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. In Oberhausen wie in anderen Städten wird über den Hebesatz für das Jahr 2025, ab dem die Reform greifen soll, erst 2024 entschieden.

>>Finanzämter: Hier gibt es Hilfe bei der Grundsteuererklärung

  • Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Onlineportal Elster möglich, teilen die Oberhausener Finanzämter mit. Vorteil von Elster: Es prüft vor dem Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Auch die Unterstützungsangebote (Videos, Antworten auf wichtige Fragen, Erläuterungen) auf der Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiter zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist hier zu finden, über das Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können.
  • Für Fragen haben die Finanzämter eine Grundsteuer-Hotline geschaltet: das Finanzamt Oberhausen-Nord unter 0208 6499 1959 und das Finanzamt Oberhausen-Süd unter 0208 8504 1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr).