Düsseldorf. Im nächsten Jahr müssen in NRW 6,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Für viele Eigentümer und Mieter drohen Steuererhöhungen.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hat die Kurswende des Landes bei der umstrittenen neuen Grundsteuer verteidigt. „Das ist keine Zumutung für irgendjemanden, sondern die Frage: Wollen wir eine Lösung haben, die näher am Bürger, näher am Sachverhalt ist, oder lassen wir alles beim Alten?“, sagte Optendrenk am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde des Landtags.

Angesichts der erwarteten Kostenexplosion in vielen NRW-Städten bei Wohnimmobilien durch die neue Grundsteuer ab 2025 hatte der Finanzminister vergangene Woche überraschend eine neue bundesgesetzliche Regelung gefordert, die den Kommunen eine stärkere Differenzierung der Hebesätze ermöglichen würde. Gewerbeimmobilien könnten so lokal höher besteuert werden, Wohnimmobilien dafür niedriger. Das Gesamtsteueraufkommen von rund vier Milliarden Euro, mit dem die NRW-Städte planen, soll gleichbleiben.

Differenzierte Grundsteuer-Hebesätze: NRW will notfalls Landeslösung

Sollte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) diesen Vorschlag nicht aufgreifen, hat Optendrenk auf den letzten Metern vor der neuen Festsetzung für 6,5 Millionen Grundstücke in NRW eine eigene „Landeslösung“ versprochen. Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren, dass die schwarz-grüne Landesregierung nach jahrelanger Untätigkeit mit differenzierten Hebesätzen nun Konflikte in die Kommunen tragen wolle. „Das ist kommunale Selbstverwaltung“, entgegnete Optendrenk am Mittwoch.

Im Laufe des Jahres werden Immobilienbesitzer erfahren, welche Grundsteuerbeträge sie ab 1. Januar 2025 bezahlen müssen. Zuletzt zeichnete sich in immer mehr Städten ab, dass es zu einer massiven Lastenverschiebung zu Ungunsten von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern kommen könnte. Auch Mieter wären betroffen, da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden darf.

Grundsteuereform 2025 ist Folge eines Verfassungsgerichtsurteils

Die erwartete Preiserhöhung ist Folge einer Reform, die vom Bundesverfassungsgericht erzwungen wurde. Karlsruhe hatte die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken für unzulässig erklärt hat. NRW wählte als neue Berechnungsmethode das sogenannte „Bundesmodell“. So war absehbar, dass Wohnimmobilien aufgrund ihrer Lage und Wertentwicklung deutlich höher eingestuft werden müssen als Lagerhallen oder Fabrikgebäude.

Optendrenk lehnt eine Änderung der landesweiten Messzahl ab, weil dies unterschiedlichen Begebenheiten in Großstädten und ländlichen Räumen nicht gerecht werde. „Wenn es also zu Belastungsverschiebungen kommt, dann muss man sich anschauen, wie groß die wirklich sind“, sagte der Finanzminister. Dies sei am besten zu erreichen, wenn Städte jährlich mit differenzierten Hebesätzen reagieren könnten.

FDP-Fraktionschef Henning Höne kritisierte, dass der Landesregierung die Schieflage zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken seit Jahren bekannt gewesen sei. Dass erst jetzt eine Korrektur angestrebt werde, nannte Höne „grottenschlechte Politik auf dem Rücken der Städte und Gemeinden“. Der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Baer machte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) für die Verunsicherung verantwortlich: „Die Landesregierung hat versagt. Wir können die hohe Grundsteuer auch Wüst-Steuer nennen.“