Gladbeck. Hat ein Gladbecker mit Drogen gedealt, oder war alles für den Eigenbedarf? Diese Frage – und noch mehr – wurde am Gladbecker Gericht geklärt.

Lange Zeit ging alles „gut“, dann verständigte der Stiefvater die Polizei. Die Beamten fanden in der Wohnung eines Gladbeckers 1,7 Gramm Amphetamine und mehr als ein Kilogramm Cannabis, verteilt in allen Zimmern, dazu Cannabispflanzen und Utensilien zur Herstellung des Betäubungsmittels. Jetzt musste sich der 43-Jährige vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten.

In der Wohnung des Gladbeckers wurden nicht nur Drogen gefunden

Angesichts der großen Menge und der Tatsache, dass in der Wohnung auch zwei Schreckschusspistolen und vier Messer gefunden worden waren, ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann auch als Dealer aktiv war. Sein Mandant habe nicht einmal versucht, Cannabis zu verkaufen, sagte der Verteidiger. Alles sei ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt gewesen.

Mit den Waffen habe er auch nicht, wie es in der Anklageschrift hieß, säumige Zahler bedroht oder bedrohen wollen. Die Spring- und Klappmesser seien Dekostücke und beim Angeln verwendet worden, die Schreckschusspistolen Silvester zum Einsatz gekommen.

Gladbecker konsumiert seit seinem 16. Lebensjahr Cannabis

Die Pflanzen habe er online bestellt, auch alle anderen Utensilien seien frei verkäuflich, erklärte der  nicht vorbestrafte Angeklagte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Er sei selbst erstaunt gewesen, wie gut der Anbau funktionierte.

Er konsumiere seit seinem 16. Lebensjahr Cannabis, „und es wurde immer mehr“. Zehn Gramm seien es jetzt täglich, das entspreche 80 bis 100 Euro täglich auf dem freien Markt, rechnete der Verteidiger vor. Das könne sich kein Normalverdiener leisten, geschweige denn sein Mandant, der von Bürgergeld lebt.

Den Staatsanwalt überzeugten die Argumente nicht

Den Staatsanwalt überzeugte das nicht. Die zulässige Gesamtmenge für den Eigenbedarf sei um das 20-Fache überschritten, mehr als ein Kilogramm Cannabis für den Eigenkonsum zu viel. Er beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger argumentierte, ein Kilogramm des Betäubungsmittels konsumiere sein Mandant in vier Monaten. Er plädierte für eine neunmonatige Bewährungsstrafe.

Am Handel bestünden erhebliche Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley. In der Wohnung des Angeklagten seien weder Verpackungstütchen gefunden worden, noch Geld in den für einen Dealer typischen Stückelungen. Auf dem Handy gebe es keine Hinweise auf Verkaufsgespräche, und von möglichen Käufern sei nichts bekannt.

Zu diesem Urteil kam der Richter

Das Urteil: ein Jahr und sechs Monate Haft mit zweijähriger Bewährungszeit wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht zulässiger Menge.

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