Gladbeck. Die Polizei hat bei einem Ehemann und Vater aus Gladbeck kinderpornografisches Material gefunden. Das Schöffengericht verurteilte ihn jetzt.

5681 Bild- und 277 Videodateien kinderpornografischen Inhalts fand die Polizei auf drei Datenträgern bei einer Hausdurchsuchung in Gladbeck am 19. Juli 2023. Dafür verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht einen jetzt 57-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit.

Mit gesenktem Kopf hörte der verheiratete Mann und dreifache Vater zu, als die Staatsanwältin die Anklageschrift verlas und dabei Details der schweren sexuellen Missbrauchstaten nannte, die auf den beschlagnahmten Fotos und Videos zu sehen waren: erwachsene Männer, die sich in fast allen erdenklichen Formen an etwa drei- bis 13-jährigen Mädchen vergehen.

Mann aus Gladbeck ist inzwischen in Therapie

„Was ich getan habe, tut mir sehr leid. Ich entschuldige mich bei den Kindern, und ich schäme mich“, sagte der Angeklagte. Seit mehr als einem Jahr sei er in psychotherapeutischer Behandlung, „und ich habe bei dieser Therapie schon viel gelernt.“

Auf den Rentner und dessen Vergehen wurde das Landeskriminalamt durch einen Hinweis amerikanischer Strafermittlungsbehörden aufmerksam. Allein am Tag der Hausdurchsuchung hatte der Mann sich über eine Tauschbörse mehr als 300 Dateien besorgt. Er habe bei ihrem Einsatz in seiner Wohnung sehr nervös gewirkt und mehrmals nach einem möglichen Strafmaß gefragt, hieß es im Protokoll der Polizeibeamten.

Gericht in Gladbeck ermögliche dem Mann eine Bewährung, da er Reue zeige

Mit dem Urteil wegen der Beschaffung des Besitzes kinderpornografischen Materials entsprach das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf „eine etwas mildere Strafe“ plädiert, sich ansonsten der Argumentation der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Wegen der „horrenden Menge und des üblen Inhalts“ der beim Angeklagten gefundenen Dateien sei aus Sicht des Gerichts die Mindeststrafe nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley. Das Gericht ermögliche ihm aber eine Bewährung, weil er glaubhaft Reue gezeigt und sich in Therapie begeben habe, in geordneten familiären Verhältnissen lebe und nicht vorbestraft sei. Der 57-Jährige muss seine Therapie fortsetzen und 1800 Euro an den Bottroper Verein „Gegenwind“ (Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen) zahlen.

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