Gladbeck. Seinen Namen und sein Geschlecht ändern zu lassen, wird ab sofort einfacher. In Gladbeck gibt es bereits mehrere Anträge beim Standesamt.

Transsexuelle, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen können künftig einfacher ihren Namen und ihr Geschlecht ändern lassen. Möglich wird das durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt. Dann bedarf es nur noch einer Erklärung beim Standesamt, die seit dem 1. August bereits angemeldet werden kann. Und in Gladbeck haben einige Menschen diese Möglichkeit sofort genutzt.

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„Das Standesamt hat Donnerstag sechs und Freitag eine Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens bearbeitet“, sagt Stadtsprecher David Hennig auf Anfrage. Zunächst werde die Anmeldung abgegeben, wirksam kann die Erklärung erst in drei Monaten werden, sagt auch David Hennig. „Dann erhalten die Personen einen neuen Termin, um das Verfahren abzuschließen.“

Geschlechtsänderungen in Gladbeck gab es in allen Ausprägungen

Bei der Änderung des Geschlechts sei bereits von allen Möglichkeiten Gebrauch gemacht worden: von Frau zu Mann, von Mann zu Frau, divers oder auch ohne einen Geschlechtseintrag im Personalausweis, berichtet Hennig weiter.

Das Selbstbestimmungsgesetz löst das bisherige Transsexuellengesetz ab und erleichtert Betroffenen vor allem die Änderung des entsprechenden Eintrags im Ausweis. Bisher war ein gerichtliches Verfahren sowie ein Sachverständigengutachten nötig, um den Vornamen ändern zu lassen.

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