Gladbeck. Eine Nutzung für den Einzelhandel ist auf dem Staples-Areal nicht zulässig. Warum die Stadtverwaltung das an dieser Stelle nicht ändern möchte.

Zuständig für eine weitere Nutzung des leerstehenden Staples-Markts ist in erster Linie der Eigentümer. Darauf weist die Stadt auf Nachfrage zunächst einmal deutlich hin. Das Areal gehöre einem ausländischen Immobilienfonds und es gilt nun einmal: „Letztlich muss der private Eigentümer sich mit den potenziellen Mietern einig werden“, so Stadtsprecher David Hennig.

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Die Stadtverwaltung, genauer die Wirtschaftsförderung, habe da lediglich eine vermittelnde Rolle und man habe in den vergangenen zwei Jahren „zahlreiche Gespräche“ mit Interessenten für die Immobilie geführt. „Aufgrund der vorhandenen Gewerbeflächenknappheit in Gladbeck konnte eine rege Nachfrage festgestellt werden.“

Laut Stadt Gladbeck gab es zahlreiche Anfragen für zulässige Nutzungen

Darunter seien auch zahlreiche Anfragen für Nutzungszwecke gewesen, die dort zulässig sind, etwa kommerzielle Sport- und Freizeiteinrichtungen, Fitness- und Freizeitangebote und verschiedene Großhandelsnutzungen. „Auch ein Gladbecker Großunternehmen hatte Interesse an einer Übernahme des Standortes für eigene Zwecke“, macht Hennig deutlich. Es habe seitens der Stadt sogar eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gegeben.

 Stadtsprecher David Hennig am Freitag, 29.7.2022 vor dem Rathaus Gladbeck. Foto: Oliver Müller / FUNKE Foto Services

„ Auch ein Gladbecker Großunternehmen hatte Interesse an einer Übernahme des Standortes für eigene Zwecke““

David Hennig

Warum all das letztlich nicht zustande kam, dazu sagt die Stadt nichts, womöglich kann sie das auch gar nicht, ist es am Ende doch eine Entscheidung des Eigentümers, was mit seiner Immobilie geschieht. Womöglich möchte er sie nicht verkaufen, was für einige Neunutzungen vielleicht nötig gewesen wäre. Vielleicht spekuliert er aber auch auf höhere Mieteinnahmen, die ihm ein Einzelhandel an dieser Stelle einbringen könnte.

Die wenigen Gladbecker Gewerbeflächen vor „Fehlnutzungen“ schützen

Nur: Der sei an dieser Stelle eben nicht zugelassen, macht die Stadt deutlich, aus dem Grund habe man eine solche Nutzung, darunter fällt auch der Getränkemarkt, abgelehnt. Das gelte übrigens auch für einen Umbau zu einer Veranstaltungshalle für religiös-kulturelle Zwecke. Auch dem hat die Stadt einen Riegel vorgeschoben.

Grundsätzlich jedoch sei an dieser Stelle die Ansiedlung einer großen Bandbreite von Gewerbebetrieben aller Art möglich. „Das Einzelhandelskonzept der Stadt Gladbeck legt zudem fest, dass eine Nutzung des Standorts für Einzelhandelsbetriebe unerwünscht ist. Dies dient einerseits dem Schutz der Nahversorgungszentren sowie der Innenstadt und soll andererseits die in Gladbeck knappen und damit wertvollen Gewerbeflächen vor Fehlnutzungen schützen.“

Stadt Gladbeck sieht keine Gründe, neue Pläne aufzustellen

Allerdings steht es einer politischen Mehrheit frei, ein Verfahren anzustoßen, um dort auch Einzelhandel zu ermöglichen. Nötig wäre dafür jedoch eine Änderung des städtischen Einzelhandelskonzepts, eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Änderung des Bebauungsplans. „Dies ist zeit-, kosten- und personalintensiv und aufgrund der notwendigen Beteiligung der Landesplanungsbehörden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange ergebnisoffen“, so die Stadtverwaltung.

Aus ihrer Sicht gebe es derzeit keine Gründe, diese Verfahren einzuleiten. „Im Gegenteil, würde damit das eingespielte System zur Einzelhandelssteuerung und Wirtschaftsförderung über die Freihaltung von Gewerbegebieten von Fremdnutzungen gefährdet, knappe Ressourcen der Verwaltung gebunden und eine kurzfristige Nutzungsaufnahme in der Immobilie eher blockiert, als gefördert“, so die Auffassung der Verwaltung. Zumal im Gladbecker Westen keine Versorgungslücke im Bereich der Nahversorgung erkennbar sei, insbesondere nicht nach Fertigstellung des Einkaufszentrums an der Schwechater Straße.

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