Gladbeck. 52-Jähriger hat rund 6000 Euro vom Konto seines dementen Vaters abgehoben und stand nun in Gladbeck vor Gericht. Darum wurde er freigesprochen.

Untreue in 18 Fällen warf die Staatsanwaltschaft einem 52-Jährigen vor. Das Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck sprach den Mann frei. Der Angeklagte war der gesetzliche Betreuer seines demenzkranken Vaters. Zwischen Februar und Oktober 2022 hatte er mehrfach Geld vom Konto des Vaters abgehoben. Mit kleineren Beträgen zwischen 40 und 100 Euro fing es an, später steigerte sich das auf bis zu 1000 Euro.

Er kündigte zudem die Sterbeversicherung des Vaters und ließ die 1275 Euro auf sein Konto überweisen, genau wie gut 500 Euro, mit denen er eine Mietkaution bezahlte. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 6000 Euro.

Der Angeklagte habe das Geld bis auf eine Ausnahme nicht für sich verwendet

Diese Tatsachen bestritt der 52-Jährige nicht. Allerdings: Er habe keinen Pfennig davon – bis auf die Mietkaution, die seine Mutter ihm kurz vor ihrem Tod als Darlehen versprochen habe – für sich verwendet, sagte er. Das Geld habe er gebraucht, weil der Vater in ein Pflegeheim umziehen musste, als die Mutter starb. Aus gesundheitlichen Gründen habe er für die Räumung der elterlichen Wohnung Helfer gebraucht.

Ein Unternehmer habe die sperrigen Möbel abgebaut und entsorgt – für 1000 Euro ohne Rechnung. Alles, was sich ansonsten im Laufe vieler Jahre angesammelt hatte und nicht mehr verwendet werden konnte, hätten andere Helfer gegen geringere Barbeträge beseitigt. Ein Transporter musste dafür gemietet werden, die Spritkosten kamen hinzu. „Als Bürgergeldempfänger konnte ich das nicht aus eigener Tasche bezahlen.“

Der Mann war mit der Situation überfordert, so der Verteidiger

Das sei sicherlich nicht die wirtschaftlichste Lösung gewesen, räumte der Verteidiger ein, aber sein Mandant sei mit der gesamten Situation völlig überfordert gewesen. Die Mutter sei bis zu ihrem Tod Betreuerin des kranken Mannes gewesen, dann habe der Sohn das übernommen, aber schon kurze Zeit später beim Amtsgericht einen gesetzlich bestellten Betreuer beantragt, was aber erst Monate später vollzogen wurde.

Der Berufsbetreuer war es dann, dem die zahlreichen Abbuchungen vom Konto des kranken Mannes auffielen. Weil der Sohn ihm nur „sehr spärliche“ Belege über die Verwendung des Geldes vorlegen konnte, habe er Strafanzeige erstattet, sagte er als Zeuge aus.

Keine auffälligen Gegenstände bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

„Wenn es so war, wie es der Angeklagte schildert, mag sein Verhalten moralisch fragwürdig und wirtschaftlich unsinnig sein“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. Dafür, dass er das Geld für sich verwendet habe, gebe es aber keine Anhaltspunkte.

Weder habe es auf seinem Konto außergewöhnliche Eingänge gegeben, noch seien bei einer Wohnungsdurchsuchung auffällige Gegenstände gefunden worden. „Er könnte das Geld also allenfalls für seinen Lebensunterhalt ausgegeben haben. Das aber kann ihm nicht nachgewiesen werden.“

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