Bottrop. Das Landgericht Bielefeld hat im Dezember die Freilassung des Ex-Apothekers Peter Stadtmann veranlasst. Nun ist die Entscheidung rechtskräftig.
Er hat zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen, ist auf freiem Fuß und bleibt es auch: Die Entscheidung des Landgerichtes Bielefeld, die restliche Haftstrafe (vier Jahre) des Ex-Apothekers Peter Stadtmann auf Bewährung auszusetzen, ist rechtskräftig.
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Die Staatsanwaltschaft Essen als zuständige Vollstreckungsbehörde hätte gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen können, hat darauf aber verzichtet, wie Sprecher Leif Seeger auf Nachfrage sagt.
Essener Staatsanwaltschaft: Keine besonderen Umstände bei Stadtmann-Freilassung
„Dass jemand nach zwei Drittel der Haftstrafe freikommt, ist der Regelfall“, so der Sprecher. „Es gibt keine besonderen Umstände, die dagegen sprechen.“ Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklärt – und begründet diese Entscheidung auch nicht weiter.
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Das Landgericht Bielefeld war zuständig, weil Peter Stadtmann die vergangenen Jahre in der JVA Bielefeld-Senne verbracht hat, Europas größtem Gefängnis für den offenen Vollzug. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes hatte die Entscheidung am 30. Dezember gefällt.
Bottroper Skandal-Apotheker ist seit 2. Januar auf freiem Fuß
Landgerichtssprecher Guiskard Eisenberg sagte nach der Entscheidung vor zwei Wochen, dass Peter Stadtmann sofort freigelassen würde. Diese Aussage hat er nun korrigiert: „Die Freilassung sollte unverzüglich, aber nicht vor Eintreten der Rechtskraft passieren.“ Heißt: Der frühere Apotheker ist erst seit wenigen Tagen auf freiem Fuß.
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Genauer gesagt, seit dem 2. Januar, circa 16 Uhr, wie Leif Seeger erklärt. Am 2. Januar sei der Rechtsmittelverzicht per Fax nach Bielefeld gesendet worden, danach konnte Peter Stadtmann entlassen werden.
Der frühere Apotheker, dem die Approbation entzogen worden ist, war im Sommer 2018 zu zwölf Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz in mindestens 14.537 Fällen sowie 59 Fällen von Betrug verurteilt worden. Bis zum Urteil hatte er bereits eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Das Gericht hatte ihm nachgewiesen, dass er Krebsmedikamente gestreckt und sich daran bereichert hat.