Bottrop. Die Vergabe an einen Generalplaner für die neue Feuerwache sollte getätigt werden. Wie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts das verhindert hat.
Das Verfahren zum Bau der neuen Feuer- und Rettungswache wird umfangreicher und in die Länge gezogen. Der Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das zum 11. Juni dieses Jahres rechtskräftig geworden ist. Dabei wollte der Bau- und Verkehrsausschuss eigentlich in der jüngsten Sitzung (31. Oktober) die Vergabe für den Generalplaner des millionenteuren Neubaus tätigen. Doch daraus wird vorerst nichts. Die Parteien haben noch internen Beratungsbedarf, die Entscheidung ist vertagt.
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„Das Urteil richtet sich nicht gegen den Standort. Er steht nicht infrage“, betont Baudezernent Klaus Müller. An der Josef-Albers-Straße nahe des Marienhospitals soll weiterhin die neue Feuer- und Rettungswache gebaut werden. Auf Antrag des BUND in NRW hatte das OVG im März dieses Jahres zwölf Festlegungen der ersten Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW für unwirksam erklärt – mit Folgen für Bottrop.
Aber was ist überhaupt ein Landesentwicklungsplan? Vereinfacht gesagt: Kommunen und Stadtplaner können nicht einfach drauflosbauen lassen. „Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung“, heißt es vonseiten des NRW-Wirtschaftsministeriums. „Grundsätze sind allgemeine Vorgaben und Ziele verbindliche Vorgaben für die nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessenentscheidungen zur Entwicklung des Raums.“
In dem mehr als 170 Seiten starken NRW-Landesentwicklungsplan betrifft der Punkt „Siedlungsraum und Freiraum“ im Urteil die Stadt Bottrop. Die vom Ministerium erwähnte Regionalplanung übernimmt der Regionalverband Ruhr (RVR). Und da hat man auf das Urteil reagiert, nochmal genau nachgeschaut und bewertet.
Landesentwicklungsplan NRW: Es gab Ausnahmeregelungen für die Bauplanung
Am Ende waren es 38 laufende oder beabsichtigte Bauplanungen, „die in der Konsequenz des OVG-Urteils als kritisch zu bewerten sind.“ Ganz weit vorne sind zwei Standorte: eine Feuerwache in Waltrop und die andere in Bottrop.
Bisher gab es „Ausnahmetatbestände für Bauleitplanungen im regionalplanerischen Freiraum“, so steht es in der Berichtsvorlage des RVR. Diese Ausnahmen galten zum Beispiel „für bauliche Entwicklungen angrenzend an den Siedlungsraum, für angemessene Betriebserweiterungen und für Feuerwachen“.
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„Wir haben dezidierte Analysen gemacht, welche Standorte infrage kommen“, sagt Klaus Müller. Man habe auf verschiedenen Ebene darauf hingewiesen, dass der Standort an der Josef-Albers-Straße der einzige Standort für die neue Wache sei.
Einige Standorte fielen durch das Raster: das frühere Mengede-Gelände an der Schubertstraße oder an der Gladbecker Straße auf der Fläche des neuen Netto-Marktes. Der Sportplatz an der Paßstraße sei von der Größe her geeignet gewesen, so Müller. Das Problem: die umliegende Wohnbebauung und der Lärmschutz. „Außerdem wären auch verkehrliche Herausforderungen dazugekommen.“
Ein Umbau der aktuellen Wache im Bestand schied auch aus. „Theoretisch wäre es vielleicht möglich gewesen, hätte aber wahrscheinlich über 20 Jahre gedauert.“ Das wolle man niemandem zumuten.
„Das Urteil richtet sich nicht gegen den Standort. Er steht nicht infrage.““
Der Neubau der Wache soll stattdessen auf einer Ackerfläche in der Nähe eines Waldstücks errichtet werden. Doch das OVG-Urteil hat nun Auswirkungen auf die Regionalplanung, die es in diesem Bottroper Fall nämlich (noch) nicht gibt. „Das Land hat 2019 den Landesentwicklungsplan geändert und Ausnahmetatbestände eingeführt“, so der Baudezernent. Bestimmte bauliche Vorhaben können auch außerhalb des Regionalplans umgesetzt werden.
Die Stadt habe „grünes Licht“ für die Planung erhalten. Der RVR verwies auf geltendes Recht und auf die bestehende Ausnahmeregelung des Landes. Der BUND hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Das OVG hat jetzt mit dem Urteil die Ausnahme zurückgenommen.
RVR soll die Regionalplanung für die neue Bottroper Wache aufstellen
Nun muss der RVR die Regionalplanung ändern, nur die kommunale Planung der Stadt Bottrop reicht nicht aus. Aus Sicht von Klaus Müller gibt es zwei Szenarien. Entweder lässt das Land in Bezug auf Feuerwachen wieder teilweise Ausnahmereglungen zu. So wie im Jahr 2019 unter der schwarz-gelben Landesregierung. Oder der RVR ändert zügig die Regionalplanung.
Der Baudezernent macht gegenüber der WAZ deutlich, dass er nicht auf das Land warten möchte und stattdessen der RVR aktiv werden soll. „Die Planung für die Wache an der Josef-Albers-Straße sehe ich nicht in Gefahr“, sagt er. Das Risiko, was er sieht, ist, dass es durch die Änderung des Regionalplans des RVR mit Blick auf die Verfahren eine Verzögerung von ein paar Monaten geben kann.
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Es seien deshalb „nur“ ein paar Monate, weil die Stadt ihre Hausaufgaben gemacht habe. Für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes seien bereits Gutachten (Entwässerung, Lärmschutz etc.) beauftragt worden. Der RVR kann darauf zurückgreifen.
Die Hände legt das Stadtplanungsamt und der Fachbereich Immobilienwirtschaft nach dem Urteil des OVG nicht in den Schoß. „Wir machen weiter mit unserer Planung und der Objektplanung der Wache“, sagt Klaus Müller. Man hofft, nun in der nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 3. Dezember im nicht-öffentlichen Teil die Vergabe an den Generalplaner zu tätigen.