Bottrop. Die Verwaltung stellt ein Konzept zur Nahversorgung in Bottrop-Fuhlenbrock vor. Was angedacht ist und was ein Investor berücksichtigen sollte.

Die Stadtverwaltung hat die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine neue und künftige Nahversorgung in Fuhlenbrock vorgelegt. Im nächsten Schritt gehen die Vorschläge durch die politischen Gremien. Künftige Investoren haben dank des Konzepts nun eine Idee davon, was sich die Verwaltung vorstellt.

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Insgesamt gibt es drei Flächen. Die erste ist der öffentliche Parkplatz (circa 5100 Quadratmeter) an der Ecke Goethestraße/ Agnes-Miegel-Straße hinter dem Edeka-Markt. Die zweite betrifft die Fläche hin zum Bolzplatz, sie kann künftig auch zum Teil (circa 2500 Quadratmeter) anderweitig genutzt werden. Diese beiden städtischen Flächen würden einem Investor für den Umbau und Nutzung zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung hat die Anforderungen dementsprechend definiert. Je nach eingereichtem Konzept des Investors soll auf den zwei Flächen ein „Gebäudekörper mit mindestens zwei Geschossen und bis zu maximal drei Geschossen zuzüglich Staffelgeschoss“ errichtet werden. Hinzu kommt eine Unterbringung eines Nahversorgers „mit breit aufgestelltem Lebensmittelangebot im Erdgeschoss“. „Dazu eine Anzahl von Stellplätzen für Autos, E-Autos und Fahrräder“, sagt Klaus Müller, Technischer Beigeordneter der Stadt. Der Parkplatz soll auch für die Öffentlichkeit nutzbar sein, sowohl abends als auch an den Wochenenden.

Das sind die drei Flächen, die ein künftiger Investor in Fuhlenbrock nutzen kann. Blau (Fläche 1) ist der Parkplatz hinter dem Edeka-Supermarkt. Auf Fläche 2 befinden sich Wege und Grünflächen und ein angrenzender Bolzplatz, der bis auf Fläche 3 ragt. Auch dort befindet sich sehr viel Grün sowie alte Baumbestände. Doch bei der Umgestaltung gibt die Stadt einem künftigen Investor städtebauliche Rahmenbedingungen vor.
Das sind die drei Flächen, die ein künftiger Investor in Fuhlenbrock nutzen kann. Blau (Fläche 1) ist der Parkplatz hinter dem Edeka-Supermarkt. Auf Fläche 2 befinden sich Wege und Grünflächen und ein angrenzender Bolzplatz, der bis auf Fläche 3 ragt. Auch dort befindet sich sehr viel Grün sowie alte Baumbestände. Doch bei der Umgestaltung gibt die Stadt einem künftigen Investor städtebauliche Rahmenbedingungen vor.

In den Obergeschossen sollen neue Wohnungen entstehen. Erwartet wird auch eine Dach- und Fassadenbegrünung. Sollte sich der bestehende oder ein neuer Lebensmittelmarkt dort ansiedeln, muss das vorgelegte Konzept eines Investors eine „lärmtechnisch verträgliche Anlieferung“ für die Waren beinhalten und gewährleisten.

Es geht darum, „grundsätzlich einen möglichst hohen Grünflächenanteil in der Gesamtkonzeption zu erzielen“. Die dritte Fläche (rund 6100 Quadratmeter) befindet sich derweil am Spielplatz nördlich des Parkplatzes der Straße „Im Fuhlenbrock“. Auch hier muss ein Investor einige Anforderungen bei seinem Konzept berücksichtigen. Zum Beispiel soll der jetzige Bolzplatz entweder wiederhergestellt oder neu angeordnet werden.

„Wir sollten auch darauf achten, dass wir möglichst viel an Einfluss bei der Stadt Bottrop und der Politik behalten.““

Hermann Hirschfelder
Vorsitzender des Wirtschaftsförderungsausschusses

Der dortige Grünbestand, vor allem ältere Bäume, soll soweit wie möglich erhalten bleiben. Dieser Wunsch zeigte sich laut Klaus Müller sowohl in Gesprächen mit Parteien und als auch mit Besuchern beim Tag der Städtebauförderung am 4. Mai auf dem Fuhlenbrocker Marktplatz.

Der Bereich rund um den Spiel- und Bolzplatz soll in dem Konzept eines möglichen Investors modernisiert werden.
Der Bereich rund um den Spiel- und Bolzplatz soll in dem Konzept eines möglichen Investors modernisiert werden. © li | li

Des Weiteren soll es Ruhebereiche und Begegnungsräume geben, „klimaresistente Baum- und Pflanzenarten“ sollen gepflanzt werden. Der Parkplatz soll eine Begrünung erhalten.

Verfügbare Flächen haben einen Marktwert von 350 Euro pro Quadratmeter

Während Fläche eins komplett verkauft werden soll, kann die zweite Fläche nur anteilsmäßig erworben werden. Der Kaufpreis wäre abhängig von der benötigten Fläche. Die Verwaltung hat einen Verkehrswert von 350 Euro pro Quadratmeter als Mindestpreis ermittelt. Das Gesamtvolumen eines Investors für das Projekt dürfte sich nach groben Schätzungen von Klaus Müller „deutlich im zweistelligen Millionen-Bereich“ bewegen.

Erste Rückmeldungen aus der Politik gibt es bereits: Klaus Kalthoff, Bezirksbürgermeister-Mitte (SPD), fordert, dass es freifinanzierte und vor allem öffentlich geförderte Wohnungen geben muss. „Schön wäre es, wenn die Fläche des jetzigen Edeka-Marktes für einen Drogeriemarkt genutzt werden kann.“

Neuer Standort von Edeka am Fuhlenbrocker Mark weiter ungeklärt

Das Gebäude, in dem der Markt beheimatet ist, ist jedoch in Privatbesitz. Edeka habe bereits erklärt, dass der Markt mit einer Verkaufsfläche „von aktuell rund 600 Quadratmetern“ zu klein sei, „um dauerhaft einen modernen und zukunftsfähigen Supermarkt erfolgreich zu betreiben“. Deshalb ist man auf der Suche nach einem neuen Standort. Wie es also an Ort und Stelle weitergeht, liegt demzufolge nicht in den Händen der Verwaltung.

Auch ein Teil dieser Grünfläche steht einem künftigen Investor zur Entwicklung zur Verfügung.
Auch ein Teil dieser Grünfläche steht einem künftigen Investor zur Entwicklung zur Verfügung. © li | li

Klaus Müller erklärt: „Wir haben mit Betreibern von Drogeriemärkten gesprochen.“ Der Tenor lautet: „Unter neuen Rahmenbedingungen und einem zukünftigen Lebensmittelmarkt sowie geeignetem Ladenlokal, entsprechender Ladengröße und Anbindung wie Parkplätze wäre der Standort interessant.“

Thomas Göddertz (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz, kann sich mit den städtebaulichen Bedingungen anfreunden. „Es ist wichtig, dass die grüne Oase erhalten bleibt, auch um eine gewisse Aufenthaltsqualität hinzubekommen.“ In Zeiten hoher Baukosten müsse man schauen und sich ein Stück weit überraschen lassen, welche Konzepte man von Investoren bekommen.

Er ist überzeugt, dass eine Mehrheit für die Beschlussvorlage im Stadtplanungsausschuss zustande kommen wird. Das letzte Wort hat der Wirtschaftsförderungsausschuss am 3. September, zuvor trifft sich am selben Tag der Stadtplanungsausschuss.

Die Verwaltung favorisiert einen Erbbaurechtsvertrag. Mit Blick auf den Verkauf oder die Verpachtung einzelner Fläche sagt Hermann Hirschfelder, Vorsitzender des Wirtschaftsförderungsausschusses: „Wir sollten auch darauf achten, dass wir möglichst viel an Einfluss bei der Stadt Bottrop und der Politik behalten.“

Und er fügt hinzu: „Die Ausschreibungskriterien sollten nicht zu eng sein. Denn dann könnte es sein, dass sich ein Investor gar nicht erst bewirbt.“ Christina Kleinheins, Leiterin des Stadtplanungsamts, befürwortet diese Konzeptvergabe. „Es geht nicht darum, dass derjenige, der das meiste Geld bietet, den Zuschlag bekommt, sondern der, der das beste Konzept vorlegt.“

Nahversorgung Fuhlenbrock: So sieht der zeitliche Fahrplan der Stadtverwaltung aus

Der Fahrplan der Verwaltung sieht nun wie folgt aus: Nach dem Entschluss in den politischen Gremien erfolgt die öffentliche Ausschreibung ab 1. Oktober. Bis zum 25. Oktober dauert die Frist zur Abgabe der Teilnahmeerklärung für Investoren.

Bis zum 31. Januar 2025 können die Konzepte eingereicht werden. Im Februar 2025 erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit, einen Monat später die Sitzung des Auswahlgremiums, unter anderem mit Leitern von betroffenen Fachbereichen der Stadt und Ausschussvorsitzenden. Erst dann könnten Verhandlungsgespräche aufgenommen und eine Entscheidung über die Grundstücksvergabe getroffen werden.