Bottrop. Seit der jüngsten Änderung der Straßenverkehrsordnung hat die Stadt Bottrop es leichter, Tempo-30-Zonen einzurichten. Wie sie damit umgehen will.
Der Bundesrat hat im Juli die Neufassung der Straßenverkehrsordnung nach einer Schleife durch den Vermittlungsausschuss abgenickt. Der Stadt Bottrop wird es durch die Reform leichter gemacht, Tempo 30 anzuordnen. Was macht die Stadt mit dem so gewonnenen Spielraum?
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Einfacher wird zum Beispiel der sogenannte Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken. Tempo 30 kann das Straßenverkehrsamt jetzt auch anordnen vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein.
„30er-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche haben wir bereits in vielen Wohngebieten umsetzen können.“
Wie wird die Stadt Bottrop mit dem gewonnenen Spielraum umgehen? Mit Augenmaß, sagt Planungsamtsleiterin Christina Kleinheins. „Aktuell gibt es in Bottrop keine Bereiche, die aus Sicht der Stadtplanung unbedingt mit Tempo 30 ausgeschildert werden müssten und wo es bisher aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. 30er-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche haben wir bereits in vielen Wohngebieten umsetzen können. Es gilt ja auch immer den Busverkehr zu berücksichtigen. Auch Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf Vorrangstraßen angewiesen.“
Aber nicht nur auf die Straßen im Vorrangnetz. Nach Angaben der Planungsamtsleiterin arbeitet die Feuerwehr an einem strategischen Straßennetz, das sie zum Durchkommen bei Einsätzen braucht. Tempo-30-Zonen stören die Einsatzkräfte weniger, wenn sie mit Blaulicht unterwegs sind. Christina Kleinheins: „Es geht dabei vor allem um Straßen, die von Einbauten zur Verkehrsberuhigung freigehalten werden sollen, damit Feuerwehr und Rettungsdienst besser durchkommen.“
Von Vorteil: Lückenschluss-Regelung zwischen zwei Tempo-30-Zonen
Auch wenn in Bottrop das Grundkonzept der Temporeduzierung in Wohnquartieren schon weitgehend umgesetzt ist: Sinnvoll einsetzen lässt sich die reformierte Straßenverkehrsordnung trotzdem an vielen Straßen. Vor allem die Lückenschluss-Regelung zwischen zwei Tempo-30-Zonen kann so manches Ärgernis verschwinden lassen.
In Kirchhellen hatten Anwohner wie Bezirkspolitiker schon lange geklagt, dass etwa auf der Pelsstraße auf einer Strecke von einem Kilometer fünfmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Tempo 50 und Tempo 30 wechselt. Mit ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtslage hatte die Stadt zuletzt 2019 bedauert: Durchgängig Tempo 30 dürfen wir dort nicht anordnen. Jetzt geht das.
Völlig freie Hand, Tempo 30 anzuordnen, hat die Stadt allerdings auch nach der Reform nicht, sagt die Planungsamtsleiterin: „Wir brauchen immer noch für jede Anordnung eine gute Begründung. Aber dafür haben wir jetzt mehr Argumente, weil die Definition von Gefahrenzonen ausgeweitet worden ist.“
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Was die Straßenverkehrsordnung außerdem möglich macht
Mehr Spielraum erhält die Stadt Bottrop übrigens auch beim Anwohnerparken. Außerdem wird die Schaffung von Sonderfahrstreifen für neue umweltfreundliche Mobilitätsformen wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge erleichtert. Das schafft neue Möglichkeiten für die Planung der Umwelttrasse im Megaprojekt „Freiheit Emscher“ im Bottroper Süden und Essener Norden. Erleichtert werden auch die Schaffung von Busspuren und die „Bereitstellung angemessener Flächen für den Fahrradverkehr“.