Bottrop. Die Stadt hat den Bauantrag für das geplante Logistikzentrum auf dem Eigen genehmigt. Anwohner haben dagegen Klage eingereicht.
Im Juli hat das Bauaufsichtsamt der Stadt Bottrop den Antrag zum Neubau eines Logistikzentrums auf dem ehemaligen Zechengelände Rheinbaben genehmigt. Dagegen haben Anwohner nun Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.
In der Klageschrift erachtet eine von Anwohner Dr. Achim Horstmann beauftragte Essener Kanzlei grundsätzlich dort „die Errichtung einer Logistikanlage mit drei Hallen für rechtswidrig“ und bezweifelt, dass „die Baugenehmigung für das Logistikzentrum von dem rechtskräftigen Bebauungsplan abgedeckt ist“. Der stammt aus dem Jahr 1983 und besagt, dass dort seither eine gewerbliche Nutzung der Fläche zulässig ist.
Horstmann und seine Frau Christiane vertreten mit der Klage eine Anwohnerinitiative, zu der etwa 200 Bürgerinnen und Bürger aus dem Eigen gehören. „Darunter auch viele jüngere Familien, die ihr Haus dort erworben haben, als es noch nicht um eine Überplanung der vorhandenen Fläche und ein zu erwartendes gewaltiges Verkehrsaufkommen mit entsprechenden Emissionen ging“, so Horstmann, der mit seiner Familie, ebenso wie Gerd Rahmann, Sprecher der Initiative, an der Velsenstraße lebt.
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Zum Hintergrund: Der Schweizer Immobilienfonds Swiss Life Asset Managers hat das ehemalige Zechengelände von dem Straßenbauunternehmen Eurovia gekauft und will es zu einem deutlich größeren Logistikzentrum umbauen, als beispielsweise das von Prologis im Gewerbegebiet an der Knippenburg im Süden der Stadt. Eurovia wird auf dem Gelände bleiben, dann aber als Mieterin von Swiss Life Asset Managers. Auf der etwa 30.000 Quadratmeter großen Fläche könnten dann laut neuem Eigentümer über den Tag verteilt bis zu 979 Fahrzeugbewegungen ausgelöst werden, darunter etwa 500 durch Schwerlastverkehr. Zum Vergleich: Bei Prologis auf einer etwa doppelt so großen Fläche, rechnet man mit etwa 150 Lkw-Bewegungen am Tag.
Anwohner befürchten vor allem höhere Schadstoffbelastung, aber auch mehr Verkehr im Wohngebiet
Horstmann und die Anwohner befürchten, dass es trotz der von der Stadt versprochenen Zufahrtsänderungen zu erheblichen Mehrbelastungen kommen werde und sich vor allem auch die Schadstoffemissionen stark erhöhen würden. Die neue Kita (in der früheren Rheinbaben-Sauna) sei quasi auf dem Gelände und somit ebenfalls sehr stark betroffen. „Die vorgelegten Verkehrs- und Emissions-Gutachten wurden von Seiten des Betreibers erstellt und von städtischer Seite in keiner Weise kritisch hinterfragt. Dies sind Punkte, an denen die Stadtspitze regulierend hätte eingreifen können, aber nichts dergleichen ist passiert“, so argumentieren die Anwohner.
Die Essener Kanzlei: Eine notwendige Begrenzung des Lkw- und Schwerlastverkehrs erfolge in der Baugenehmigung nicht. Wie viele Fahrzeuge und welche das Logistikzentrum täglich anfahren und verlassen werden und auf welchen Wegen, habe Auswirkungen auf die Geräuschimmissionen sowie auf Stickoxid- und Feinstaubwerte. Untersuchungen zu Letzteren seien nicht bekannt. Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, vom Wohngebiet abgewandte Beladefläche etc.) minderten ausschließlich die auf dem Gelände entstehenden Emissionen und beträfen nicht die Fahrbewegungen außerhalb des Geländes, heißt es in der Klageschrift.
Stadt verspricht durch neue Zufahrtsregelung, Verkehr weitgehend aus dem Wohngebiet herauszuhalten
Allerdings hat die Stadt versichert, den Schwerlastverkehr aus dem Wohngebiet herauszuhalten, die Rheinbaben- und Velsenstraße zum verkehrsberuhigten Bereich auszubauen. Dagegen die Kläger: Die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen würden unzureichend ermittelt; das Gleiche gelte für die Schadstoffbelastungen. Das Vorhaben führe damit zu Belastungen, die der umgebenden Wohnbebauung nach Maßgabe des sogenannten Rücksichtnahmegebots in den gegebenen Grundstücksverhältnissen nicht zumutbar seien. Den Lärmschutzinteressen werde nicht hinreichend Rechnung getragen. Es komme zu einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme durch grenzüberschreitende Beeinträchtigung, so durch Lärmimmissionen. Auch Schadstoffbelastungen, welche nicht untersucht worden seien, liegen nahe, formulieren die Anwälte.
Swiss Life Asset Managers und die Stadt wollten die eingereichte Klage der Anwohner nicht kommentieren. Aber: Eine solche Klage habe zunächst keine aufschiebende Wirkung. Sollte das Gericht jedoch zu der Auffassung kommen, dass die erteilte Baugenehmigung rechtswidrig ist, wäre das Vorhaben in der beantragten Form unzulässig, heißt es aus dem Rathaus.
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Zur Entscheidungsfindung im Vorfeld und der Reaktion auf die Bürgerbedenken, äußert sich Achim Horstmann für die Anwohnerinitiative so: „Das Argument der Stadtspitze – hier vor allem des Bauamtes – dass es sich um einen Grundstücksverkauf zwischen zwei privaten Gesellschaften handele, auf das man keinen Einfluss habe, ist aus meiner Sicht unzutreffend.“ Auf die Art und Weise der Bebauung habe eine Behörde sehr wohl Einfluss.
„Aus all diesen Gründen haben wir nun den Rechtsweg gewählt und fristgerecht Klage gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben“, so Horstmann. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.