Mülheim. Zum Auftritt religiöser Extremisten in einer Eventhalle äußert sich nun die Stadt Mülheim. Auch zur Frage, ob es dort eine „Hasspredigt“ gab.

Am Ostersonntag, 31. März, traten zwei salafistische Prediger in der Eventhalle „The Address“ in Mülheim-Heißen auf. Knapp eine Woche später wurde der Vorfall einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Er schlug Wellen bis hinein in den Düsseldorfer Landtag, dessen Innenausschuss sich ausführlich mit dem Thema befasste.

Nun war der Auftritt der sogenannten Hassprediger im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung (BSO) des Stadtrates erneut ein Thema. Die SPD-Fraktion hatte eine Reihe von Fragen an die Stadt Mülheim formuliert. Unter anderem ging es darum, ob der Auftritt der Verwaltung vorab bekannt war, ob die Stadt weitergehende Recherchen unternommen hat (etwa zur Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen), und wie solche Auftritte künftig verhindert werden sollen.

Mülheimer Ordnungsdezernentin: Keine verfassungswidrigen Inhalte

Ordnungsdezernentin Anja Franke gab vor dem BSO-Ausschuss einige Antworten. So stellte sie klar, dass eine Anmeldung dieser privaten Veranstaltung nicht erforderlich, der geplante Auftritt dementsprechend nicht bekannt gewesen sei. Zu möglichen eigenen Recherchen der Stadt, um genauer zu erfahren, was am 31. März in der Heißener Halle passiert ist, sagte Franke nichts. Die Stadt sei jedoch in Kontakt mit dem Veranstalter, der die Prediger eingeladen hat - offenbar waren dies die Betreiber der Eventhalle. „Um zu sensibilisieren“, so die Ordnungsdezernentin.

Frauen verfolgten den Mülheimer Auftritt der Prediger Abdelhamid und Abu Alia von einer Empore aus. Videos von der Veranstaltung wurden in sozialen Medien verbreitet.
Frauen verfolgten den Mülheimer Auftritt der Prediger Abdelhamid und Abu Alia von einer Empore aus. Videos von der Veranstaltung wurden in sozialen Medien verbreitet. © TikTok | Screenshot

Anja Franke ergänzte: „Es gibt keine Informationen, dass verfassungswidrige Inhalte kundgetan wurden.“ Der entsprechende Verdacht habe sich nicht bestätigt. „Ich möchte richtigstellen, dass eine Hasspredigt in Mülheim nicht stattgefunden hat“, so die Beigeordnete. Auf Anfrage dieser Redaktion, worauf sich ihre Aussage im BSO-Ausschuss stützt, ob es entsprechende Ermittlungsergebnisse gibt, hieß es später von Seiten der Stadt Mülheim: „Die Antwort von Frau Franke ist auf die laufende enge Abstimmung der Sicherheitsbehörden zurückzuführen.“

Salafistischer Prediger wurde in der Schweiz ausgebremst

Im Mittelpunkt der Veranstaltung am Ostersonntag standen zwei bekannte Prediger aus der salafistischen Szene: Abdelhamid (bürgerlich: Dehran A.) und Abu Alia (bürgerlich: Efstathios T.). Letzterer, ein Deutsch-Grieche, wollte einen Tag vor seinem Auftritt in Mülheim in einer Berner Moschee sprechen, wurde jedoch von der Schweizer Bundespolizei zurück zur Grenze gebracht.

Umso fragwürdiger war sein ungehindertes Erscheinen in Mülheim. Von der Veranstaltung kursieren Fotos und Videos in sozialen Medien. Hunderte von Personen hörten und schauten den Predigern zu - Männer vor der Bühne auf dem Boden, Frauen auf einer Empore.

NRW-Verfassungsschutz: Vorab mit Betreiber der Mülheimer Eventhalle gesprochen

Abu Alia ist laut NRW-Innenministerium seit Jahren im extremistisch-salafistischen Spektrum aktiv und bekannt, er predigt teilweise vor Zuhörern in vierstelliger Zahl. Den NRW-Verfassungsschutz hat sein Mülheimer Auftritt offenbar nicht überrascht, wie Anfang Mai im Innenausschuss des Landtages deutlich wurde. Dort sagte Jürgen Kayser, Chef des NRW-Verfassungsschutzes, man sei mit der Polizei in engem Austausch gewesen und habe im Vorfeld mit dem Betreiber der Halle gesprochen, der den Auftritt jedoch nicht absagen wollte.

Strafrechtlich relevante Äußerungen seien von Abu Alia bisher nicht bekannt, so der oberste NRW-Verfassungsschützer. Hinweise auf konkrete Gefahren oder Gewalt habe es ebenfalls nicht gegeben. Daher habe man die Veranstaltung nicht einfach so verbieten können. Abu Alia hat allein auf Instagram aktuell 10.800 Follower und verbreitet seine Botschaften dort auf Deutsch und Arabisch. Mitte Oktober organisiert er, in Kooperation mit einem Reiseunternehmen, eine zwölftägige Reise nach Mekka und Medina. Hinzubuchen kann man ein „Bildungspaket“ - vier Tage Unterricht, ein Tag Prüfung, mit Zertifizierung.

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