Mülheim. Mülheims AfD macht Wahlkampf vor der ZUE in Raadt – Anwohner sind entsetzt. Nun erklärt die Stadt, warum die offensive Wahlwerbung zulässig ist.
Der offensive Schritt im Wahlkampf der Mülheimer AfD, vor der Zentralen Unterbringungseinrichtung Wahlwerbung zu installieren, hat nicht nur in der Anwohnerschaft rund um die Parsevalstraße für Empörung gesorgt. Der AfD-Kreisvorsitzende Alexander von Wrese hatte im Gespräch mit der Redaktion erklärt, den Standort bewusst für Wahlwerbung ausgesucht zu haben, weil es dort ein „brennendes und zentrales Thema“ gebe.
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Ordnungsdezernentin Anja Franke hatte indes angekündigt, den Standort besuchen zu wollen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Allerdings hatte sie bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass die Stadt zur Neutralität verpflichtet sei. Sprich: Solange kein geltendes Recht verletzt wird, greift die Stadt auch nicht ein. Hier, so Beigeordnete Franke, kommen Ordnungs- und Wahlrecht zusammen.
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Mülheimer AfD löst mit Wahlwerbung Beschwerden aus
Die Besichtigung vor Ort sowie das Befassen mit weiteren Beschwerden habe ergeben, „dass die kritisierten Wahlplakate nicht zu beanstanden“ sind. Hier greifen laut Anja Franke Wahl- und Meinungsfreiheit. „Die inhaltliche Beurteilung von Wahlplakaten obliegt nicht der Stadt, solange dort keine strafrechtlich relevanten Inhalte veröffentlicht sind“, sagt die Dezernentin. Auch dass das Seniorenwohnstift Raadt am 9. Juni als Wahllokal genutzt werde, sei kein Anlass, die Wahlwerbung in der Parsevalstraße zu verbieten.
„Wer sich von Wahlplakaten beleidigt fühlt, dem steht das Mittel der privaten Strafanzeige offen“, erklärt Franke. So hat die Partei Volt unter ihren Wahlwerbungen ein Plakat mit der Aufschrift „Sei kein Arschloch“ im Programm, unter anderem an der Schloßbrücke zu sehen – auch das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, ordnet die Dezernentin ein.
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