Kalkar/Rees. Nach sechs Raubüberfällen auf Tankstellen und eine Bäckerei nahm die Polizei jetzt zwei junge Männer aus Rees fest. Was bislang bekannt ist.
Die Raubserie der vergangenen Monate auf Tankstellen in Kalkar und Rees sowie eine Bäckerei in Kalkar scheint aufgeklärt. Zwei als „dringend tatverdächtig“ eingestufte junge Männer aus Rees wurden am Mittwochmorgen, 29. Januar, vorläufig festgenommen und im Anschluss dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle, woraufhin die beiden Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurden. Dies teilten die Staatsanwaltschaft Kleve und die Kreispolizei Kleve am frühen Abend in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.
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Demnach vollstreckten Kräfte der Kreis Klever Kriminalpolizei unter Federführung des Kriminalkommissariats 1 aus Kalkar mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Rees und Kalkar. Hintergrund waren insgesamt sechs Raubüberfälle auf Tankstellen in den beiden Städten und jüngst auf eine Bäckerei in Kalkar, die umfangreiche polizeiliche Ermittlungen nach sich zogen.
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Bargeld und Zigaretten geraubt
Die beiden Männer sind verdächtig, seit Oktober 2024 in Rees und in Kalkar mehrmals jeweils unter Vorhalt eines Messers Bargeld und Zigaretten geraubt zu haben. Allein zwischen dem 15. und 29. Dezember 2024 waren zweimal die Tankstelle an der Bahnhofstraße in Kalkar und einmal die Station in Kehrum überfallen worden.
Die Polizei ermittelte intensiv mögliche Zusammenhänge zwischen diesen drei Taten. „Wenn tatsächlich zwei junge Menschen die drei Raubüberfälle begangen haben, dann sind sie gerade dabei, ihre Leben komplett kaputtzumachen“, sagte Polizeisprecher Stefan Sparberg kurz vor dem Jahreswechsel gegenüber der NRZ. Tatbestand sei eine räuberische Erpressung mit Gewaltandrohung, die wie Raub bestraft werde. „Da reden wir von einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren“, stellte Sparberg damals fest.
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Staatsanwaltschaft und Polizei: Ermittlungen dauern an
„Die weiteren Ermittlungen dauern an“, stellen die Staatsanwaltschaft und die Polizei nun in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung fest. Die Behörden betonen zudem: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“