Emmerich. Bis die Emmericher Haushalte die Bescheide zur Grundsteuer erhalten, wird es noch einige Zeit dauern. Der Grund ist wirklich überraschend.

Alljährlich flattern im Januar die Grundsteuerbescheide in die Briefkästen von Grundstückseigentümern. In diesem Jahr wird der Grundsteuerbescheid von vielen Immobilienbesitzern mit besonderer Spannung erwartet. Klar, durch die Grundsteuerreform kann es zu erheblichen Unterschieden zu früheren Bescheiden kommen. Berichte über Steigerungen im vierstelligen Prozentbereich gibt es.

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Allerdings haben in Emmerich die Besitzer eines Eigenheims noch keine Bescheide erhalten. Und es ist auch noch ein bisschen Geduld gefragt. Der Grund, warum sich die Zustellung der Bescheide verzögert, ist allerdings wirklich überraschend. Denn dieser hat nichts mit der eigentlichen Grundsteuerreform und etwaigen Abstimmungsproblemen zu tun.

Unplanmäßige Neuwahlen im Bund

Der Blick geht allerdings trotzdem nach Berlin. Denn die Verzögerung der Zustellung der Bescheide steht im Zusammenhang mit dem Ampel-Aus. Genauer gesagt mit der anstehenden Bundestagswahl. Die durch das Ende der Koalition unplanmäßigen Neuwahlen am 23. Februar binden Ressourcen, die der normale Bürger erst einmal kaum für möglich halten würde.

Wie Tim Terhorst, der im Emmericher Rathaus die Kommunikation verantwortet, jetzt auf Nachfrage der NRZ mitteilt, werden die schriftlichen Grundsteuerbescheide für Emmerich vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) erstellt. „Die sind aktuell dabei, die nötigen Unterlagen für die Bundestagswahl zu drucken. Das hat Vorrang und dann reichen die Kapazitäten nicht, um auch noch parallel die Grundsteuerbescheide zu machen“, erläutert Terhorst.

Hotline beim Finanzamt

Die Stadt Emmerich legt nur die Hebesätze für die Grundsteuer A und B fest. Die Stadtverwaltung hat allerdings keinerlei Einfluss auf die Berechnung des neuen Grundsteuermessbetrags.

Wer dazu Fragen hat oder mit der Bewertung seines Grundstückes nicht einverstanden ist, sollte sich direkt an das Finanzamt Kleve wenden. Dieses hat unter der Rufnummer 02821/803-1959 extra eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Weitere Informationen und Hintergründe zur Grundsteuerreform gibt es auch unter www.grundsteuer.nrw.de.

Der Stadtsprecher hat derweil in Erfahrung bringen können, dass sich die Emmericher auch noch ein bisschen gedulden müssen. „Aktuell gehen wir davon aus, dass die Grundsteuerbescheide Ende Januar/Anfang Februar zugestellt werden“, so Terhorst.

Grundsätzlich gilt aber, dass Grundstückseigentümer im Prinzip bereits jetzt selbst ausrechnen können, welche Summe auf sie zukommt. Das steht nämlich fest, seit der Rat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt hat. Bereits zuvor hat jeder Grundbesitzer den so genannten Grundsteuerwertbescheid erhalten, der für jedes zu erfassende Grundstück individuell erlassen worden ist. Dazu gab es schon im Jahr 2023 Post vom Finanzamt.

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Stadt Emmerich hat Hebesätze festgelegt

Dieser neue Grundsteuerwertbescheid ist der eine wichtige Teil zur Berechnung der tatsächlichen Grundsteuer. Der zweite Teil ist der Hebesatz. Der Grundsteuerwert muss mit dem Hebesatz, der von der jeweiligen Kommune jährlich neu festgesetzt wird, multipliziert werden. In Emmerich liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer B aktuell bei 671 Prozent. Bedeutet: Der Hausbesitzer in Emmerich multipliziert die Höhe seines Grundsteuerwertbescheids mit 6,71. Das Ergebnis ist dann die zu zahlende Summe an Grundsteuer.

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Vom Prinzip genau so geht es auch bei der Grundsteuer A. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) ist auf 341 Prozent angepasst worden.

Der Trend sieht übrigens so aus, dass gewerblich genutzte Grundstücke wohl weniger zahlen dürften als bisher. Bei Wohngrundstücken wird es im Durchschnitt wohl teurer werden. Deswegen gibt es in Nordrhein-Westfalen auch die Möglichkeit, dass differenzierte Hebesätze eingeführt werden können. Diese unterscheiden dann die Bereiche „Wohnen“ und „Nichtwohnen“. Die Stadt Emmerich hat sich allerdings dagegen entschieden, diese differenzierten Hebesätze einzuführen, da es zum einen generelle verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Zum anderen würden die differenzierten Hebesätze aber auch ihr eigentliches Ziel verfehlen, heißt es dazu aus der Emmericher Kämmerei.