Emmerich. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B stehen für Emmerich fest. Wie jeder Hausbesitzer jetzt ausrechnen kann, welche Summe er bezahlen muss.

Die große Grundsteuerreform ist in vielen Punkten eine Wundertüte gewesen. Jetzt endlich lichtet sich der Nebel und alle Grundstückseigentümer werden erfahren, wie hoch ihre Steuerabgaben im kommenden Jahr sein werden. Denn die Politik in Emmerich wird in der kommenden Woche in der Ratssitzung final die Hebesätze für Grundsteuer A und B beschließen. Laut Vorschlag der Verwaltung werden beide Hebesätze deutlich steigen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem so einstimmig zugestimmt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht zwingend, dass auch alle Hausbesitzer tiefer in die Tasche greifen müssen.

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„Wir werden oft gefragt, ob wir eine Modellrechnung für einen Musterhaushalt aufstellen können“, berichtet Stadtkämmerer Niklas Kehren im Gespräch mit der NRZ. „Das ist aber unmöglich, weil es nach der Grundsteuerreform keinen Musterhaushalt mehr gibt.“

Post vom Finanzamt

„Wir werden oft gefragt, ob wir eine Modellrechnung für einen Musterhaushalt aufstellen können. Das ist aber unmöglich, weil es nach der Grundsteuerreform keinen Musterhaushalt mehr gibt“

Niklas Kehren
Kämmerer der Stadt Emmerich

Das liegt an dem so genannten Grundsteuerwertbescheid, der für jedes zu erfassende Grundstück individuell erlassen worden ist. Dazu gab es im vergangenen Jahr Post vom Finanzamt. Dieser neue Grundsteuerwertbescheid wird nun aber erstmals wichtig. Denn der Wert muss mit dem Hebesatz, der von der jeweiligen Kommune festgesetzt wird, multipliziert werden. In Emmerich wird der Hebesatz bei der Grundsteuer B bei 671 Prozent liegen. Bedeutet: Der Hausbesitzer in Emmerich multipliziert die Höhe seines Grundsteuerwertbescheids mit 6,71. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) soll auf 341 Prozent angepasst werden.

Niklas Kehren ist der neue Kämmerer in Emmerich
Kämmerer Niklas Kehren hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B vorgestellt. © FUNKE Foto Services | Thorsten Lindekamp

Während bei jedem Grundstück individuell geschaut werden muss, wie hoch die Steuer sein wird, lässt sich ein Trend erkennen. Gerade gewerblich genutzte Grundstücke dürften wohl weniger zahlen als bisher. Bei Wohngrundstücken dürfte es im Durchschnitt teurer werden.

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Verfassungsrechtliche Bedenken

Deswegen gibt es in Nordrhein-Westfalen auch die Möglichkeit, dass differenzierte Hebesätze eingeführt werden können. Diese unterscheiden dann die Bereiche „Wohnen“ und „Nichtwohnen“. Allerdings sind die differenzierten Hebesätze, wie Dominik Hoffmann, der bei der Stadt Emmerich die Bereiche Zahlungsabwicklung/Stadtkasse leitet, durchaus umstritten. Und zwar in dem Sinne, dass es zum einen generelle verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Zum anderen würde auch die eigentliche Zielsetzung des differenzierten Hebesatzes verfehlt werden. „Wegen dieser rechtlichen Unsicherheiten haben wir uns gegen die differenzierten Hebesätze entschieden“, so Hoffmann.

Für die städtischen Finanzen ändert sich aber nichts. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für jede Kommune Hebesätze veröffentlicht, die nach den reformierten Grundsteuerwerten als aufkommensneutral anzusehen sind, diese Hebesätze sind demnach rechnerisch notwendig, um die Steuereinnahmen auf dem gleichen Niveau wie vor der Neubewertung der Grundsteuerwerte zu halten. In Emmerich liegen die Steuereinnahmen bei der Grundsteuer B in etwa bei sechs Millionen Euro. „Das sind ungefähr sechs Prozent unseres Haushaltsvolumens“, ordnet der Kämmerer die Zahlen ein.

Fiktive Hebesätze sind zu beachten

Neben den veröffentlichten kommunalen Hebesätzen, die in den Kommunen des Kreis Kleve übrigens höchst unterschiedlich ausfallen, müssen zudem auch die fiktiven Hebesätze noch im Auge behalten werden. Genau wie vor der Grundsteuerreform verbietet es sich eigentlich für eine Kommune, unterhalb der fiktiven Hebesätze des Landes zu bleiben. Denn ein Unterschreiten des fiktiven Hebesatzes hat auch negative Folgen für die Schlüsselzuweisungen, die jede Stadt erhält. So ist der Fachbereich Finanzen dann auf die nun erstellten Hebesätze gekommen.

Grundsteuer C wird nicht kommen

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses stimmten ebenfalls einstimmig gegen die Einführung der Grundsteuer C in Emmerich. Damit folgten die Kommunalpolitiker der Vorlage der Verwaltung (die NRZ berichtete). Eine Prüfung hatte ergeben, dass vor allem fehlende städtebauliche Gründe gegen die Einführung der Steuer sprechen. Die Politik behielt sich vor, dass in zwölf Monaten erneut geschaut werden soll, ob die Einführung der Grundsteuer C dann eine Option sein könnte.

Den zuständigen Stellen im Emmericher Rathaus ist jetzt schon bewusst, dass sie Anfang des kommenden Jahres mit einigen Anfragen zu den Steuerbescheiden konfrontiert werden. Vor allem dann, wenn Grundstücksbesitzer deutlich stärker zur Kasse gebeten werden, als es bisher der Fall war. Wobei der Stadt da die Hände gebunden sind, schließlich ist der individuell ermittelte Grundsteuerwertbescheid ausschlaggebend dafür, wie viel nun wirklich gezahlt werden muss. Die in Emmerich geltenden Hebesätze sind hingegen für alle Grundstückeigentümer dieselben.

In diesem Zusammenhang warnen Kehren und Hoffmann auch davor, die Hebesätze von unterschiedlichen Kommunen zu vergleichen. Selbst wenn der Hebesatz einer Kommune deutlich höher sei, als der der Nachbarstadt, gibt dies keine Auskunft darüber, ob am Ende des Tages wirklich mehr Grundsteuern gezahlt werden müssen. Hier darf der Faktor des Grundsteuerwertbescheids ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden, auf den die jeweiligen Städte aber keinen Einfluss haben.