Kreis Kleve. Die Finanzverwaltung erklärt, mit welchen Hebesätzen die Kommunen aus der Grundsteuer ab 2025 insgesamt genauso viel einnehmen würden wie bisher.
Die Finanzverwaltung stellt jetzt für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen fiktive Hebesätze zur Verfügung, mit denen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt würde – das heißt: Die Kommunen würden mit diesen Hebesätzen insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher. Auch für die Kommunen des Zuständigkeitsbereichs des Finanzamtes Kleve (Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees, Uedem) sind diese aufkommensneutralen Hebesätze jetzt unter der Internetadresse www.grundsteuer.nrw.de öffentlich abrufbar.
Vier Werte sind dort je Kommune zu finden
Vier Werte sind dort je Kommune zu finden: Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B sowie die differenzierten zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke für den Fall, dass die Kommune von dieser in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebrachten Option Gebrauch machen möchte.
„Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“
Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwerte zu verstehen. Denn: Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird von den Kommunen erhoben, ihr Aufkommen bleibt in den Kommunen und diesen obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen. Dies gilt für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag auch für die Höhe von differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. „Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Achim Eder, Leiter des Finanzamtes Kleve. „Wenn dieser höher ist als bislang, heißt das allerdings nicht automatisch, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch mehr Grundsteuer zahlen. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden. Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“
Differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude
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Die Option, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude festzusetzen, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen angestoßen, weil das Bundesmodell für die Grundsteuerreform vielerorts zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Entlastung von Geschäftsgrundstücken geführt hätte. „Die Auswirkungen der Reform auf die Grundsteuerbelastung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sind lokal unterschiedlich“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Deshalb ist es folgerichtig, dass die Kommunen, in denen es zu Verwerfungen kommt, eigenverantwortlich gegensteuern können.“
Der Einsatz des Landes ende jedoch keineswegs mit der Bereitstellung der aufkommensneutralen Hebesätze. „Wir werden unsere Kommunen auch weiterhin nach Kräften bei der Umsetzung der Hebesatzdifferenzierung unterstützen – sowohl bei der notwendigen IT-Programmierung als auch rechtlich durch Begründungsmuster“, sagt der Minister. „Gemeinsam werden wir das letzte Stück auf dem Weg dieser Steuerreform bewältigen und so das Fundament für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ab dem kommenden Jahr sichern.“
Aufkommensneutrale Hebesätze für Bedburg-Hau:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 355
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 477
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 448
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 642
Aufkommensneutrale Hebesätze für Emmerich am Rhein:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 323
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 658
Bei Hebesatzdifferenzierung: Grundsteuer B für Wohngebäude 507
Bei Hebesatzdifferenzierung: Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 1097
Aufkommensneutrale Hebesätze für Goch:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 429
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 623
Bei Hebesatzdifferenzierung: Grundsteuer B für Wohngebäude 541
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 910
Aufkommensneutrale Hebesätze für Kalkar:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 322
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 647
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 540
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 1012
Aufkommensneutrale Hebesätze für Kleve:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 372
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 535
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 435
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 917
Aufkommensneutrale Hebesätze für Kranenburg:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 306
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 462
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 419
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 735
Aufkommensneutrale Hebesätze für Rees:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 311
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 528
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 469
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 785
Aufkommensneutrale Hebesätze für Uedem:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 451
Grundsteuer B mit einheitlichem Hebesatz 523
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Wohngebäude 473
Bei Hebesatzdifferenzierung:
Grundsteuer B für Nichtwohngebäude 705