Kleve. In Kleve droht für mehrere Haustypen eine Erhöhung der Grundsteuer B um bis zu 44 Prozent. In diesen Wohnlagen wird draufgeschlagen.
Der Klever Kämmerer Klaus Keysers will in Kleve keine differenzierte Grundsteuer einführen. Das bekräftigte er in seiner Haushaltsrede vor dem Klever Stadtrat. Die Entscheidung der Klever Verwaltung, nicht zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken zu unterscheiden, hätte zur Folge, dass Eigentümer von Wohngebäuden ab Januar 2025 deutlich mehr zahlen müssten. Gewerbetreibende hingegen zum Teil deutlich weniger.
Wohnimmolien-Besitzer zahlen die Hauptlast
Klaus Keysers empfiehlt dem Stadtrat, die Hebesätze, die von der Finanzverwaltung NRW vorgeschlagen wurden, zu übernehmen. „Durch die Neubewertung auf Basis des Bundesgesetzes wird es trotzdem für verschiedene Eigentümer zu Erhöhungen kommen, dies liegt jedoch an der Gesetzgebung und der damit verbundenen neuen Bewertung des Grundbesitzes und nicht an der Stadt Kleve“, sagte Keyers.
Allerdings bietet die Landesregierung die Möglichkeit, zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken zu unterscheiden und damit Verschiebungen zugunsten der Wohngrundstücke vorzunehmen. Hier hätte die Stadt Kleve also durchaus Einflussmöglichkeiten auf die Höhe der Grundsteuer B. Von dieser Möglichkeit möchte Keyers jedoch aus rechtlichen Gründen keinen Gebrauch machen. Es bestünden erhebliche inhaltliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Die kommunalen Spitzenverbände würden diese Einschätzung bestätigen, so Keyers.
Was Wohnbesitzer bezahlen müssen
Was bedeutet das nun für den Hausbesitzer? Im Steuer- und Liegenschaftsausschuss vom 22. August 2024 hat die Verwaltung einige Beispielrechungen durchgespielt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B würde nach Keysers Wunsch von 501 Prozent auf 535 Prozent steigen. Das bedeutet für ein Haus in Materborn (80er-Jahre) einen Anstieg der Grundsteuer B von 461,17 Euro auf 522,64 Euro. Also 61,47 Euro mehr. (Grundlage Messbetrag: Anstieg von 92,05 auf 97,69)
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Wer ein Haus in Wardhausen (00er-Jahre) besitzt, für den steigt die Belastung voraussichtlich stärker: von 376,60 Euro auf 530,29 Euro. Das sind 153,69 Euro mehr oder ein prozentualer Anstieg von gut 40 Prozent. (Messbasis: Anstieg von 75,17 auf 99,12) Ähnlich krass sähe es für Häuser in Keeken aus. Hier würde die Grundsteuer von 339,13 Euro um 149,91 Euro auf 489,04 Euro steigen. Das ist eine Steigerung von 44 Prozent.
Alte Gewerbeimmobilien zahlen weniger
Für Gewerbetreibende wird es dagegen deutlich günstiger. Vor allem für Immobilien in alten Gewerbegebieten aus den 80er- und 90er-Jahren. Hier würde die Grundsteuer von 3192,17 Euro auf 1376,88 Euro sinken. Das entspricht einer Steuersenkung von knapp 57 Prozent. Für eine Immobilie in der Einkaufsstraße Innenstadt würde die Grundsteuer von 2090,67 Euro auf 975,89 Euro sinken – eine Entlastung von gut 53 Prozent.
Eine Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien würde die Wohnimmobilien deutlich günstiger stellen. Das Haus in Materborn aus den 80er-Jahren würde nicht mehr, sondern sogar weniger Grundsteuer zahlen: von 461,17 Euro auf 424,95 Euro. Für das Haus in Wardhausen wären nur 54,57 Euro mehr zu zahlen (431,17 Euro) und für das Haus in Keeken nur 58,50 Euro mehr (von 339,13 Euro auf 397,63 Euro).
Entscheidung muss noch 2024 fallen
Ob die Politik dem Vorschlag des Kämmerers folgen wird, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen. Gerd Driever (CDU) ist Vorsitzender des Steuer- und Liegenschaftsausschusses. Er sagte der NRZ, seine Fraktion werde das Thema Haushalt und Grundsteuer auf einer Klausurtagung am 14. und 15. November ausführlich beraten. Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen.
Es zeichne sich jedoch eine Mehrheit für die Auffassung des Kämmerers ab. Gerd Driever berichtet, dass man die Gutachten des Landesfinanzministeriums und auch des Städte- und Gemeindebundes intensiv gelesen habe. Wenn es am Ende so sein sollte, dass ein Gericht die Grundsteuererhebung in Kleve für verfassungswidrig halte und die Stadt am Ende ohne Einnahmen dastehe, dann sei ihm das Risiko zu groß, so Driever. Persönlich habe er Sympathien für die Differenzierung, weil sie die Belastungsspitzen abmildere. Auch der Kämmerer sei grundsätzlich für eine Differenzierung, aber die rechtlichen Unwägbarkeiten wögen schwer.
Grundsteuer C wird nicht eingeführt
Vorerst vom Tisch ist die Einführung einer Grundsteuer C. Diese würde Grundstücke betreffen, für die ein Bebauungsplan vorliegt, die aber bisher brach liegen. In Kleve sind das rund 109 Grundstücke. Kämmerer Keysers will den Eigentümern nun ein Jahr Zeit geben, um zu entscheiden, was mit den betroffenen Grundstücken geschehen soll. „Für den Haushaltsentwurf 2026 halte ich die Einführung einer Grundsteuer C für zielführend“, so Keysers. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer C würde sich auf 91.000 Euro belaufen.