Emmerich. Geplante Grundsteuer-Erhöhung: Verwaltung erklärt, was das für ein Einfamilienhaus bedeutet. Wie der Rat mit der Grundsteuer C umgeht.
Der Rat hat die Einbringung des Doppelhaushaltes 2024/25 gebilligt. Wird der Haushalt verabschiedet, dann ist damit auch die Erhöhung der Grundsteuer A und B beschlossen, wonach es derzeit sehr aussieht. Denn die Politiker hatten sich bereits darauf verständigt, sich am fiktiven Hebesatz des Landes NRW zu orientieren. Diese werden nun erhöht. Für die Grundsteuer A wird der Hebesatz demnach auch in Emmerich von 254 auf 259 Prozentpunkte steigen. Und für die Grundsteuer B von 493 auf 501 Prozentpunkte.
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Erhöhrung macht 50 bis 70 Cent mehr im Monat aus
Die Grundsteuer A fällt für landwirtschaftliche Flächen an, die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke – somit betrifft Letztere einen viel größeren Anteil der Bürger. Aber was heißt das in der Praxis? Dazu hat die NRZ die Verwaltung gefragt. Sprecher Tim Terhorst erklärt, dass es „für ein normales, freistehendes Einfamilienhaus abhängig von Grundstückszuschnitt zu einer Mehrbelastung zwischen 0,50 und 0,70 Euro im Monat führen“ würde.
Die Einführung der Grundsteuer C wurde vom Rat erstmal an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Die CDU beantragt, die Einführung zur überprüfen. Kämmerer Niklas Kehren hatte bereits jüngst gesagt: Die Steuer „kann bis zum 31. Juni 2024 rückwirkend ab dem 1. Januar gelten.“ Die Grundsteuer C darf für baureife, aber unbebaute Grundstücke gesondert erhoben werden.