Emmerich. Die Stadt Emmerich möchte die Hebesätze der Grundsteuer erhöhen. Welche Gründe es dafür gibt und wie viel Immobilienbesitzer mehr zahlen müssen.

Die Grundsteuer ist zurzeit in aller Munde. Und raubt vielen Immobilienbesitzern den letzten Nerv, wenn sie sich mühsam durch die Unterlagen quälen, die sie wegen der Grundsteuerreform abgeben müssen. Für Kommunalpolitiker ist die Grundsteuer einmal im Jahr Gegenstand von Diskussionen. Dann geht es im Zuge der Haushaltsberatungen um die Höhe der Hebesätze.

In Emmerich bringt Kämmerin Ulrike Büker den Haushalt in der kommenden Woche in den Rat ein. Dass aus dem Rathaus der Vorschlag kommt, die Grundsteuern zu erhöhen, ist angesichts der allgemeinen Finanzlage keine wirkliche Überraschung.

Land NRW gibt die fiktiven Hebesätze heraus

Doch grundsätzlich greift diese Betrachtungsweise zu kurz. Denn Emmerich muss bei der Festlegung der Hebesätze auch gewisse externe Vorgaben berücksichtigen. Für NRW werden zum Beispiel die so genannten fiktiven Hebesätze herausgegeben. Der vom Land festgelegte fiktive Hebesatz bei der Grundsteuer B für kreisangehörige Städte liegt aktuell bei 479 Prozent und wird im kommenden Jahr auf 493 Prozent steigen. Dadurch sehen sich die Verantwortlichen in Emmerich zum Handeln gezwungen.

Denn würde die Grundsteuer B in Emmerich bei 479 Prozent belassen, kämen so Einnahmen von 5,86 Millionen Euro zusammen. Bei einer Erhöhung auf 493 Prozent würde die Einnahmenseite auf 6,03 Millionen Euro steigen.

Weniger Schlüsselzuweisungen

Doch nun wird es kompliziert: Bei der Berechnung der Einnahmekraft der Stadt im Rahmen der Gewährung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden für die Anrechnung der eigenen örtlichen Steuerkraft die landeseinheitlich fiktiven und nicht die tatsächlichen Steuersätze berücksichtigt. Unterschreiten die örtlichen Hebesätze die fiktiven Hebesätze, wird bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung eine höhere eigene Einnahmekraft gegengerechnet als tatsächlich vorhanden ist. Dies führt zu geringeren Schlüsselzuweisungen. 90 Prozent der scheinbar (fiktiv) vorhandenen Mehreinnahmen werden nicht vom Land ausgeglichen. Für Emmerich würde dies eine Verschlechterung von 0,15 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen bedeuten.

Eine fiktiv höhere Steuerkraft würde auch bei der Ermittlung der Kreisumlage zugrunde gelegt werden und zu einer Mehrbelastung von rund 30.000 Euro führen.

Grundsteuer A fällt quantitativ deutlich geringer aus

Die drei Faktoren Steueraufkommen (0,17 Mio. Euro), Schlüsselzuweisungen (0,15 Mio. Euro) und Kreisumlage (0,03 Mio. Euro) ergeben ein Finanzvolumen von 0,35 Millionen Euro. Für die Grundsteuer A (agrarische Nutzung) ergibt sich eine analoge Berechnung, die quantitativ deutlich geringer ausfällt, da es hier nur um eine Gesamtsumme im Bereich von etwa 110.000 Euro geht.

Doch was würde die Anhebung für die Emmericher bedeuten? Eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 479 auf 493 Prozent entspricht einer Steigerung von 2,9 Prozent. Für private Wohnhäuser ergibt sich ab 2023 somit eine Mehrbelastung von etwa sechs bis 16 Euro jährlich.

Reform der Grundsteuer B

Ein weiteres wichtiges Argument für eine Erhöhung der Hebesätze ist laut Kämmerei die Reform der Grundsteuer B: Ende 2024 wird das Finanzministerium des Landes NRW für jede einzelne Kommune die entsprechenden Hebesätze veröffentlichen, deren Anwendung insgesamt zu einem neutralen Steueraufkommen führen soll.

Hierzu werden die Steuersätze des Jahres 2023 zugrunde gelegt. Mit diesem Referenzwert soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einen Vergleich herzustellen, ob das Steueraufkommen in 2025 insgesamt unverändert bleibt. Da im Rahmen der Grundsteuerreform eine heftige Verteilungsdebatte zu erwarten ist, wird eine Hebesatzerhöhung zumindest in der ersten Zeit aus politischen Erwägungen eher unwahrscheinlich.

>>> Hebesätze der Grundsteuer B im Vergleich

Im Kreis Kleve hatten neben Emmerich im Jahr 2022 noch sieben weitere Kommunen (Bedburg-Hau, Geldern, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Wachtendonk) den Hebesatz der Grundsteuer B auf 479 Prozent festgelegt. Mit Kalkar (550 Prozent) und Goch (498 Prozent) lagen kreisweit zwei Kommunen über dem fiktiven Hebesatz. Unter dem fiktiven Hebesatz lagen Kleve (471), Kevelaer (460), Isssum (457), Straelen (429), Uedem (429) sowie Weeze (423).

Im Kreis Wesel wurden folgende Hebesätze bei der Grundsteuer B in diesem Jahr erhoben: Voerde (690), Hamminkeln (650), Hünxe (600), Schermbeck (495), Wesel (479) und Sonsbeck (413). Den höchsten Hebesatz in NRW gibt’s übrigens in Hürtgenwald mit 950 Prozent. Der niedrigste Wert ist für Verl angegeben mit 190 Prozent.