Düsseldorf. Wer Cannabis konsumiert und dazu Medikamente einnimmt, sollte sich nicht ans Steuer setzen, raten Düsseldorfer Apotheker. Das steckt dahinter.
Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene teilweise legalisiert. So ist der Besitz von bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit straffrei, im privaten Raum gilt eine gesetzliche Grenze von höchstens 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Auch der Konsum von Cannabis ist seit Anfang April erlaubt.
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Wer in Düsseldorf dennoch auf offener Straße kiffen möchte, muss sich aber weiter an gewisse Regeln halten. So gilt im Stadtgebiet ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr, zudem ist der Konsum von Gras in Gegenwart von Jugendlichen nicht erlaubt. Um Kinder und Heranwachsende zu schützen, gilt zudem ein Konsumverbot vor Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten.
THC-Grenzwert gilt seit dem 22. August
Seit dem 22. August greifen auch neue Bestimmungen für Autofahrerinnen und Autofahrer. Ähnlich wie bei der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol gibt es auch für THC, dem berauschenden Wirkstoff in Cannabis, Grenzwerte. Demnach dürfen Autofahrer sich nicht mehr ans Steuer setzen, wenn der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut überschritten wird. Aus medizinischer Sicht sei die Fahrtüchtigkeit des Autofahrers bei oder oberhalb dieses Wertes nicht mehr gegeben, sagen Experten.
Wer gegen diese Richtlinie verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wer dazu noch Alkohol trinkt, erhält ein Bußgeld von 1000 Euro, einen Monatfahrverbot und zwei Punkte beim Kraftfahr-Bundesamt.
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Doch nicht nur Mischkonsum oder ein THC-Wert höher als 3,5 Nanogramm sorgen für Fahruntüchtigkeit, auch beim Konsum von Cannabis bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten sollten Autofahrer nicht mehr ans Steuer, warnen Apotheker in Düsseldorf: „Diese Kombination kann sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken“, erklärt Andrea Malcher, Pressesprecherin der Apotheken in Düsseldorf. „Durch das Rauchen von Cannabis werden Leberenzyme beeinflusst, die die Wirkung vieler Arzneimittel verstärken oder abschwächen können“, erläutert die Düsseldorfer Apothekerin.
Düsseldorfs Apotheker raten zu Beratungen vor Ort
Dass solch eine Mischung Risiken birgt, zeige die Tatsache, dass „einige Arzneistoffe schon alleine ohne die Beteiligung von Cannabis einen erheblichen Einfluss auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr haben“ können, teilte der Apothekerverband Nordrhein mit. Dies betreffe sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch solche, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind. Darunter fallen unter anderem Schlaf- und Beruhigungsmittel, Allergietabletten, aber auch Schmerzmedikamente.
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Düsseldorfs Apotheker warnen zudem davor, dass der Konsum von Cannabis die Wirkung von Arzneimitteln über einen längeren Zeitraum deutlich verändert. Vor allem, wenn in der Woche mehr als zweimal Cannabis konsumiert wird. „Deshalb sollten sich nicht nur chronisch Kranke in ihrer Apotheke vor Ort informieren, ob sich beim Cannabis-Konsum Wechselwirkungen mit eingenommen Medikamenten ergeben können. Auch die Cannabiskonsumenten, die für die Behandlung leichter Erkrankungen selbst gekaufte Medikamente einnehmen, sollten sich umfassend beraten lassen“, rät Andrea Malcher.
Weiter warnt die Apothekerin davor, dass es auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von THC „zu Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie zu verlängerten Reaktions- und Entscheidungszeiten kommen“ kann. Vor allem „wenn gleichzeitig bestimmte Arzneimittel eingenommen werden“, so die Pharmazeutin weiter.