Berlin. Ab diesem Donnerstag sind neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer in Kraft. Wer diese überschreitet, muss mit einer hohen Strafe rechnen.
Für Autofahrer gibt es seit diesem Donnerstag neue Regeln und Strafen im Zusammenhang mit Cannabis am Steuer. Ein gesetzlicher THC-Grenzwert, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol, wurde eingeführt. Wer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut oder mehr erwischt wird, muss künftig in der Regel mit einer Geldstrafe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum steigt das Bußgeld in der Regel auf 1.000 Euro.
Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das in Kraft getretene Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.
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Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Autofahrer unter 21 Jahren nun auch ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohten. Dafür gab es keinen Grenzwert, in der Rechtsprechung etablierte sich aber ein Wert von 1 Nanogramm. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik.
lou/dpa