Düsseldorf. Ob in Biergärten und auf Terrassen gekifft werden darf, können Inhaber selbst bestimmen. Warum die Entscheidung vielerorts noch nicht feststeht.

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland (teil-)legalisiert. Wo in der Öffentlichkeit gekifft werden darf, schränken einige Regeln ein. Ob sich Gäste in Düsseldorfer Biergärten und auf Gastro-Terrassen einen Joint anstecken dürfen, können dagegen – solange keine der Mindestabstandsregeln greifen – Wirte selbst entscheiden.

Diese Entscheidungen stehen vielerorts noch aus: „Da habe ich mir noch keine Gedanken zu gemacht“, erklärt beispielsweise Malte Wienbreyer, Betreiber des „Eigelstein“ im Düsseldorfer Medienhafen. Ob Gäste im großen Außenbereich des Restaurants in Zukunft Cannabis konsumieren dürfen, darauf möchte er sich noch nicht festlegen – er werde die Entscheidung aber bald vor Ort treffen.

Für viele Wirte sind die Regeln noch unklar

Jörg Dobbeck, der das Lokal „Hammer Blick“ in Hamm betreibt, muss erst noch feststellen, ob sein Lokal weit genug von Kinder-Einrichtungen weg ist, um das Kiffen im Biergarten zuzulassen, sagt er. Darüber, wer in der Pflicht ist, diese Abstände festzustellen, gebe es noch Unklarheit. Auch vom Gaststättenverband Dehoga habe er noch nichts darüber gehört, berichtet Dobbeck. Der Biergarten bietet einen großzügigen Ausblick direkt auf den Rhein. „Wenn es hier erlaubt ist, würde ich es situationsabhängig zulassen“, so der Gastronom. Das heißt: „Wenn jemand Cannabis rauchen will, kommt es darauf an, ob es die anderen Gäste stört.“ Hat niemand ein Problem damit, könnte der Gast seinen Joint dann rauchen, so Dobbeck. Bisher habe es so eine Situation seit der Legalisierung allerdings noch nicht gegeben.

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Auch bei anderen Lokalen mit Blick auf den Rhein ist die Lage noch unklar: So stehen Entscheidungen auch im „Three Little Birds“ am Robert-Lehr-Ufer und in der Galerie Burghof in Kaiserswerth aus. „Wir sind da noch in der Findungsphase“, erklärt Wolfgang Best, Betriebsleiter der Galerie Burghof. Wenn der große Biergarten an der Kaiserpfalz im Sommer voll wird, sind unter den Gästen immer auch Familien mit Kindern, erklärt er. Das mache das Thema für das Lokal sehr schwierig. „Wir müssen jetzt erstmal abwarten, wie die Resonanz ausfällt“, betont Best. Außerdem werde man sich nochmal über die gesetzlichen Vorgaben schlaumachen. Dann soll bald eine Entscheidung fallen, wie im Burghof-Biergarten mit dem Thema Cannabiskonsum umgegangen wird.

Das Traditions-Brauhaus Uerige in der Altstadt bietet zwar keinen Rheinblick, dafür äußerst beliebte Außenbereiche entlang der Rheinstraße. Ob Gäste dort in Zukunft Cannabis rauchen können, ist noch nicht entschieden, verrät Chef Michael Schnitzler. Welchen Entscheidungsspielraum er dabei in der Altstadt hat – abhängig von den geltenden örtlichen Einschränkungen – sei ihm noch nicht ganz klar, erklärt er. „Generell ist das Thema sehr schwierig.“ Die entsprechenden Entscheidungen werden deswegen in Ruhe getroffen werden, sagt er. Wann, das kann der Gastronom noch nicht sagen.

Einige Lokale entscheiden sich gegen eine Cannabis-Erlaubnis

Für andere Gastronomen in der Altstadt ist die Entscheidung dagegen wohl schon gefallen: „Die Wirte, mit denen ich bisher gesprochen habe, wollen es auf ihren Außenflächen unterbinden“, erklärt Walid El Sheikh, Sprecher der Altstadtwirte. Auch auf den Außenflächen von El Sheikhs eigenen Lokalen, wozu die Elephant Bar und das Sir Walter gehören, wird der Cannabiskonsum untersagt bleiben. Zu diesem Thema habe er gerade erst eine Richtlinie an seine Mitarbeiter herausgegeben: „Dazu gehört auch eine Argumentationshilfe.“ Denn manchmal wollen Gäste das Verbot nicht akzeptieren, verweisen dabei auf die Legalität, so der Gastwirt – seine Mitarbeiter müssen in diesen Fällen auf das Hausrecht bestehen und Gäste bitten, zu gehen.

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El Sheikh verweist dabei auf die Unterschiede von Tabak und Cannabis: „Nikotin ist kein Rauschmittel. Es gibt einen ‚Kick‘, aber man ist noch Herr seiner Sinne“, so El Sheikh. „Die Folgen von Cannabiskonsum, besonders, wenn auch noch Alkohol konsumiert wird, sind dagegen nicht absehbar.“ Die möglichen Folgen müssten dann die Wirte tragen, erklärt er. Deswegen werde der Cannabiskonsum bei ihm und in weiteren Altstadt-Lokalen trotz Legalisierung nicht möglich sein.

Auch im Biergarten des Tigges, gegenüber vom Bilker S-Bahnhof, wird das Kiffen weiterhin nicht erlaubt sein. „Wir haben damit in der Vergangenheit ein paar Probleme gehabt“, erinnert sich Betriebsleiterin Leonie Wach. Immer mal wieder habe es in den vergangenen Jahren Leute gegeben, die sich im Außenbereich des Lokals heimlich einen Joint angesteckt haben. Der starke Geruch sei dann auch ins Lokal gezogen. Oft haben sich dadurch andere Gäste drinnen und im Biergarten gestört gefühlt. „Das hatte ein gewisses Konfliktpotenzial“, erklärt Wach. Diese Erfahrungen führten jetzt zur Entscheidung gegen die Gras-Erlaubnis: „Auch, um den Stress für unser Team zu vermeiden.“

Seit der Legalisierung habe es jeden Tag Nachfragen von Gästen gegeben, ob kiffen jetzt erlaubt sei, erzählt Wach. Die Entscheidung dagegen stehe jetzt aber erstmal, und werde sich voraussichtlich auch in diesem Jahr nicht ändern. Für immer „in Stein gemeißelt“ sei sie aber auch nicht: Beim Tigges bleibe man offen für Veränderungen, sagt Wach. Möglicherweise werde man sich im kommenden Jahr umentscheiden. Und, sollte doch mal ein Gast im Biergarten kiffen, will das Tigges das Verbot auch weiterhin auf die „ruhige und bestimmte“ Art durchsetzen.

Dehoga hat bislang keine Empfehlung herausgegeben

Der Gaststättenverband Dehoga hat an seine Düsseldorfer Mitglieder bisher keine Empfehlungen herausgegeben, sagt deren Düsseldorfer Vorsitzender Giuseppe Saitta. „Wir warten noch auf eine Karte der Stadt“, erklärt Saitta, der selbst mehrere Lokale betreibt und für die CDU im Stadtrat sitzt.

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Auf der Karte soll klar werden, wo sich für Gastronomen überhaupt die Frage nach der Cannabis-Erlaubnis stellt. Gerade im linksrheinischen, wo die meisten von Saittas Lokalen liegen, gebe es viele Bereiche, in denen Cannabis ohnehin verboten ist – er geht davon aus, dass das auch seine Läden betreffen wird.