Dinslaken. Noch 2025 soll die Parkgebührenpflicht in der Dinslakener City ausgeweitet werden. Anwohner kritisieren das Vorhaben. Das sagt die Stadt dazu.

Wenn Frederik Marks seine Kinder zur Schule gebracht hat oder nur mal eben einkaufen war und dann zurück zu sich nach Hause fahren möchte, weiß er schon: Das kann dauern. Er wohnt nämlich an der Bismarckstraße – also in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. „Alle Leute, die innerstädtisch arbeiten oder einfach nur in die Stadt wollen, parken hier an der Straße. Das ist bisher nämlich kostenlos. Deshalb ist es eigentlich immer voll, wodurch wir Anwohner oft Schwierigkeiten haben, einen Parkplatz zu bekommen“, so Marks. Der Familienvater müsse daher entweder darauf hoffen, dass genau in dem Moment wo er zurückkommt, jemand wegfährt oder aber auf umliegende Straßen ausweichen.

Mit dem kostenlosen Parken ist allerdings bald Schluss: 2025 möchte die Stadt Dinslaken nämlich die Parkgebührenpflicht im Innenstadtbereich ausweiten. Somit würden dann auch an der Bismarckstraße Gebühren von 0,70 Euro je halber Stunde fällig werden. Außer für Anwohner: Die könnten einen Anwohnerparkausweis beantragen. Doch laut Marks würde diese neue Regelung die Parksituation überhaupt nicht verbessern.

Besonders schlimm sei die Parksituation an der Bismarckstraße in Dinslaken im Sommer

„Ich wohne jetzt seit 2017 hier und kenne daher die Parksituation sehr gut. Für Leute wie mich, die berufstätig sind, ist die Situation auch noch halbwegs okay“, so Marks. „Wenn ich nämlich nach einem regulären Arbeitstag zurückkomme, habe ich bessere Chancen einen Parkplatz zu bekommen, da die Leute, die innerstädtisch arbeiten, ebenfalls Feierabend haben und bereits weggefahren sind.“ Für alle anderen Anwohner, insbesondere Rentner, Frühpensionierte oder auch Gehbehinderte – „und davon wohnen einige hier auf der Straße“ – sei das Parken aber eben eine Zumutung. „Von 7.30 bis 17 Uhr ist es eine Vollkatastrophe“, betont der Dinslakener.

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In den Sommermonaten verschärfe sich die Parksituation noch weiter. „Wenn Events in der Stadt sind, dann ist es besonders schlimm. Sind die DinTage, die Sommerkultur oder auch Flohmärkte in der Innenstadt, dann bekommt man hier keinen einzigen freien Platz mehr. Da müssen wir dann auf andere Straßen, wie die Scharnhorststraße ausweichen und den Rest zu Fuß nach Hause laufen“, schildert Marks die Situation.

150 Euro soll der Anwohnerparkausweis bei der Stadt Dinslaken kosten

Der Familienvater sei aber auch schon auf die Blücherstraße oder die Voerder Straße ausgewichen. „Wenn man Kinder hat oder eben schwere Einkäufe schleppen muss, dann ist das auf Dauer echt nervig. Ich habe hier auch beispielsweise einen Nachbarn, der an der Sauerstoffflasche hängt, der kann nicht mal eben seine Einkäufe zehn oder 15 Minuten nach Hause tragen“, betont der Familienvater. Deswegen habe sein Nachbar auch schon einen der wenigen Garagenplätze mieten müssen – der natürlich „viel Geld“ kostet.

Besonders zwischen 7.30 und 17 Uhr sei es schwer, an der Bismarckstraße in Dinslaken einen Parkplatz zu bekommen.
Besonders zwischen 7.30 und 17 Uhr sei es schwer, an der Bismarckstraße in Dinslaken einen Parkplatz zu bekommen. © FUNKE Foto Services | Markus Joosten

Dass die Stadt nun eine Gebührenpflicht einführen will, kann Marks durchaus verstehen. Doch für ihn löse das neue Parkkonzept nicht das eigentliche Problem der Anwohner. „Es ist schön, dass ich einen Anwohnerparkausweis beantragen kann“, so der Dinslakener. „Aber das ist für uns wieder mit Mehrkosten verbunden, nachdem auch schon der Grundsteuerbeitrag gestiegen ist sowie die Gebühren für den Winterdienst und die Abfall- und Straßenreinigung.“

150 Euro soll der Anwohnerparkausweis pro Jahr kosten, so die Stadt. „Ich und meine Frau haben aber zwei Autos, da sind das dann schon 300 Euro im Jahr. Und obwohl wir dann dafür bezahlen, haben wir ja trotzdem keine Stellplatzgarantie“, sagt Marks.

Anwohner der Bismarckstraße in Dinslaken wünscht sich reine Bewohnerparkzone

Deshalb würde er sich für die Bismarckstraße eine Regelung wie an der Blücherstraße wünschen. Dort dürfen nämlich nur Autofahrer parken, die auch über einen Anwohnerparkausweis verfügen. „Dass an verschiedenen Straßen unterschiedliche Parkkonzepte vorliegen, erschließt sich mir einfach nicht. Das ist uns Anwohnern gegenüber nicht fair“, betont Marks. Deshalb habe er auch schon Kontakt zur Stadt aufgenommen.

Doch was sagt die Stadt zu dem Vorschlag, das Parken an der Bismarckstraße nur noch Anwohnern mit entsprechendem Parkausweis zu ermöglichen? „Das Prinzip eines reinen Bewohnerparkens ist bewusst als Ausnahme gedacht und wird nur in bestimmten, besonders sensiblen Bereichen angewendet. Im Fall der Bismarckstraße wurde jedoch entschieden, diese Regelung nicht anzuwenden“, heißt es auf NRZ-Nachfrage.

„Das Prinzip eines reinen Bewohnerparkens ist bewusst als Ausnahme gedacht und wird nur in bestimmten, besonders sensiblen Bereichen angewendet.“

Stadt Dinslaken

Aber womit begründet die Stadt diese Entscheidung? „Die Bismarckstraße liegt relativ nah am Kernbereich der Innenstadt. Aus diesem Grund soll hier auch anderen Nutzergruppen – wie beispielsweise Kund*innen oder Berufspendler*innen – das Parken ermöglicht werden, um eine ausgewogene Nutzung des verfügbaren Parkraums sicherzustellen.“

Zudem verweist die Stadt darauf, dass sich die Gegebenheiten an der Blücherstraße – im Hinblick auf die angrenzende Ernst-Barlach-Gesamtschule und den damit verbundenen Schulverkehr sowie die bereits bestehenden Halteverbotszonen – deutlich von denen der Bismarckstraße unterscheiden würden, weshalb sich die Stadt schließlich für die unterschiedlichen Konzepte entschieden habe.

Anwohnerparkausweise werden von der Stadt Dinslaken zonenbezogen ausgestellt

„Mit der Einführung der Bewirtschaftung durch Parkscheine an der Bismarckstraße, insbesondere den Bereich zwischen Voerder Straße/Flurstraße und Goethestraße/Feldstraße, versprechen wir uns zudem eine höhere Wechselhäufigkeit bei den Stellplätzen, da sie das Langzeitparken unattraktiver macht“, wie die Stadt weiter mitteilt. „Dadurch sollte sich die Situation für die Anwohner also insgesamt verbessern.“

Voraussetzungen für den Anwohnerparkausweis

Nur diejenigen, die nachweislich einen Hauptwohnsitz in der entsprechenden Bewohnerparkzone haben, können auch einen Anwohnerparkausweis beantragen. „Die Anzahl der Ausweise ist dabei auf drei Ausweise pro Stellplatz mit Bewohnerparken begrenzt“, teilt die Stadt mit. „Dies entspricht auch den gängigen Gerichtsurteilen zu dem Thema.“

Für die Beantragung müssen jedoch verschiedene Kriterien erfüllt sein: Neben dem Hauptwohnsitz in einer der Parkzonen, benötigen die Anwohner zudem einen Nachweis über Vorhandensein eines Pkw (<3,5t) sowie der Nachweis, dass kein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung steht.

„Der Bewohnerparkausweis sollte erst beantragt werden, sobald der genaue Zeitpunkt der Umsetzung feststeht. Da sich das Konzept noch in der Ausarbeitung befindet, ist eine Beantragung derzeit noch nicht erforderlich.“ Über den genauen Zeitpunkt werde die Stadt aber rechtzeitig öffentlich informieren.

Außerdem verweist die Stadt darauf, dass die Anwohnerparkausweise zonenbezogen ausgestellt werden. „Das heißt, es können dann in der gesamten Parkzone an den ausgewiesenen Stellen die Vorteile des Ausweises genutzt werden.“ Somit könne Marks – sobald die neue Parkregelung in Kraft tritt – in allen Straßen parken, die wie die Bismarckstraße zur Parkzone 5 gehören, ohne ein zusätzliches Parkticket ziehen zu müssen.

Marks befürwortet diese Entscheidung. „Das ist für mich absolut realistisch, ich weiche ja sowieso schon auf die anderen Straßen aus.“ Dennoch betont der Anwohner, dass das Parkkonzept für Rentner und Frühpensionierte immer noch nicht optimal sei.