Dinslaken. Bisher galt in Dinslaken: freies Parken ab 18 Uhr, an Wochenenden ab 14 Uhr. Das und mehr soll sich am Parkkonzept ändern. Was geplant ist.
Alle Besucher der Dinslakener Innenstadt werden ab dem neuen Jahr bei den Parkgebühren gleichbehandelt. Ab dem 1. Januar müssen auch Besitzer von E-Fahrzeugen auf den von der Stadt bewirtschafteten Parkplätzen ab der ersten Minute bezahlen. Das hat jetzt der Rat entschieden. Dabei ging der Vorschlag der Verwaltung gar nicht so weit.
Seit vielen Jahren dürfen E-Autos für vier Stunden kostenlos abgestellt werden. Das sollte sich ab Januar ändern: Die Höchstparkdauer sollte auf eine Stunde reduziert werden. Doch von der SPD-Fraktion kam die Forderung, das kostenlose Parken für E-Fahrzeuge komplett zu streichen. Im Rat, der am Dienstag (10. Dezember) tagte, wurde die Streichung bei 13 Nein-Stimmen (Grüne und Linke) sowie bei einigen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
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Ab dem 1. Januar gilt auch, dass eine Gebührenpflicht montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr (bisher von 8 bis 18 Uhr) und samstags von 8 bis 16 (bisher bis 14 Uhr) besteht.
Für die Parkplätze an der Bachstraße, Heinrich-Nottebaum-Straße, Parkstraße und Voerder Straße können Tages-, Wochen- oder Monatstickets erworben werden. Für die Tageskarte beträgt die Gebühr drei Euro, für die Wochenkarte zehn Euro und für die Monatskarte 30 Euro.
Diese Änderung gibt es beim Bewohnerparkausweis
Für einen Bewohnerparkausweis sind ab dem 1. Januar 2025 pro Jahr 120 Euro zu bezahlen. Das hat der Rat auch mehrheitlich so beschlossen. Weitere 30 Euro nimmt die Stadt als Verwaltungskostenanteil für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises.
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Einen solchen Ausweis können Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in Dinslaken in der entsprechenden Bewohnerparkzone haben und dort wohnen. Es darf keine Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen. Der Antragsteller muss auch Halter eines Pkw sein oder diesen nachweislich nutzen. Allerdings besteht durch die Erteilung eines Parkausweises kein Rechtsanspruch auf Nutzung eines Parkplatzes innerhalb des Bewohnerparkgebietes. Die neue Gebühr wurde mehrheitlich vom Rat beschlossen.