Dinslaken. Die Stadt Dinslaken will die Parkzonen erweitern und die Parkgebührenordnung ändern. Eine Gebühr steigt um das Fünffache.
Die Stadt Dinslaken plant eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung. Danach wird an mehr Straßen als bislang eine Parkgebühr fällig, die gebührenpflichtigen Zeiten werden verlängert und teilweise steigen auch die Gebühren. Kostenlose Parkplätze wird es im Zentrum danach kaum noch geben. Und richtig teuer wird es für Anwohner.
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Nach den Bewohnerparkzonen 1 bis 4 sollen nun auch die Bewohnerparkzonen 5 und 6 eingerichtet und die Parkzone 4 erweitert werden.
Das ändert sich in Parkzone 4
Die Bewohnerparkzone 4 wird um die Duisburger Straße (zwischen Wiesenstraße und Kreisverkehr Drei Kreuze (Kreuzstr. / Konrad-Adenauer-Str. / Duisburger Str. / Heinrich-Nottebaum-Str.) erweitert.
Das gilt in Parkzone 5
Die Parkzone 5 umfasst den Bereich zwischen Bahnhof, Friedrich-Ebert-Straße, Stadtpark und Voerder Straße. An der Bismarckstraße, wo bislang noch zahlreiche kostenlose Parkplätze sind, wird nach der geplanten Änderung der Parkgebührenordnung der in der Innenstadt übliche Tarif von 70 Cent je halbe Stunde fällig. Ebenso an der Herderstraße, Moltkestraße, Poststraße, Goethestraße (zwischen Bismarck- und Blücherstraße) und dem Parkplatz an der Schillerstraße (bis Einmündung Moltkestraße).
An der Voerder Straße (zwischen B8 und Bismarckstraße) muss ein Tages-, Wochen- oder Monatsticket gezogen werden, Bewohner mit Parkausweis parken frei. An der Blücherstraße dürfen auf dem Abschnitt zwischen Feld- und Goethestraße überhaupt nur Bewohner mit Parkausweis parken, auf dem Abschnitt zwischen Goethe- und Schillerstraße kann man nach dem Konzept künftig zwei Stunden mit Parkscheibe stehen (Bewohner mit Parkausweis frei). Der Bereich um den Bahnhof soll erst angefasst werden, wenn feststeht, wie viele Plätze dort für Langzeitparkende auf einer Parkpalette o.ä. entstehen.
Das gilt in Bewohnerparkzone 6
In der Bewohnerparkzone 6 wird an der Kreuzstraße (zwischen In den Gärten und Dr.-Otto-Seidel-Straße und auf dem Parkplatz) der übliche Innenstadttarif fällig. Auf dem Abschnitt der Kreuzstraße zwischen In den Gärten und Marktstraße sowie auf der Marktstraße und der Dr. Otto-Seidel-Straße (Abschnitt zwischen B8 und Marktstraße) muss ebenfalls wie in den übrigen Bereichen der Innenstadt gezahlt werden - Bewohner mit Parkausweis parken frei.
Das ändert sich bei den gebührenpflichtigen Zeiten
Die gebührenpflichtigen Zeiten sollen ausgeweitet werden. Statt von 8 bis 18 Uhr müssen dann montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr die Parkscheinautomaten gefüttert werden - also eine Stunde länger. Samstags soll die gebührenpflichtige Zeit um zwei Stunden erweitert werden: Bislang muss das Parken von 8 bis 14 Uhr bezahlt werden, künftig von 8 bis 16 Uhr.
Ziel sei es, „die Lebensqualität für die Anwohner weiter zu verbessern“ und nachhaltigere Mobilität zu fördern. Hintergrund sei „die gestiegene Anzahl von Gastronomiebetrieben“ und eine erhöhte Anzahl von Veranstaltungen auf dem Neutorplatz oder in der Altstadt, so die Stadtverwaltung. Das führe vor allem abends und am Wochenende „zu einer Belastung der verfügbaren Parkflächen“. Für die Anwohner sei es „zunehmend schwieriger“, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnungen zu finden. Ihnen soll „der Zugang zu Parkplätzen erleichtert und Suchverkehre verhindert“ werden.
Außerdem sollen die Bürger häufiger den ÖPNV nutzen: „Durch eine Verschärfung der Parkregelungen in den Abendstunden und am Wochenende wird es für Besucher attraktiver, auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen, um das Stadtzentrum oder die Gastronomiebetriebe zu erreichen“, so die Stadtverwaltung. Die Verkehrsbelastung insgesamt reduziere sich und die Parkplatzsituation entspanne sich.
E-Autos, die bislang vier Stunden auf den entsprechenden Parkplätzen kostenlos stehen dürfen, dürfen dies künftig nur noch eine Stunde. Mit der Nachfrage nach E-Autos würde auch die Nachfrage nach den entsprechenden Parkplätzen steigen, so die Begründung.
Das ändert sich bei den Gebühren
Der normale Tarif in der Innenstadt (70 Cent pro Stunde) soll bleiben. Aber die Gebühren für Tages-, Wochen- und Monatstickets für das Parken in den Bereichen Bachstraße, Heinrich-Nottebaum-Straße, Voerder Straße und nun auch Parkstraße werden um 42 bis 50 Prozent erhöht. Das Tagesticket (bislang 2 Euro) soll dann drei Euro kosten, das Wochenticket (bislang 7 Euro) soll 10 Euro kosten, das Monatsticket (bislang 20 Euro) soll 30 Euro kosten.
Viel teurer als bislang soll das Anwohnerparken werden. Seit der Einführung im Jahr 2022 wird für einen Bewohnerparkausweis nur die Verwaltungsgebühr von 30 Euro erhoben. Mittlerweile dürfen die Kommunen aber Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen erheben. Und diese dürfen dann auch „die Bedeutung der Parkmöglichkeiten“, ihren „wirtschaftlichen Wert“ und „sonstigen Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner“ berücksichtigen. Für Dinslaken bedeutet das laut Stadt, dass künftig 30 Euro Verwaltungsgebühr plus 120 Euro Parkgebühr jährlich für einen Bewohnerparkausweis fällig werden.
„Wer einen Bewohnerparkausweis besitzt, kann innerhalb der ausgewiesenen Parkzone ein ganzes Jahr auf den entsprechenden Parkflächen seinen Pkw abstellen. Dieser Vorteil steht in keinem Verhältnis zu den ansonsten anfallenden Gebühren für das Parken im Innenstadtbereich“, so die Stadt Dinslaken: Nur auf wenigen Plätzen würden für eine Wochenkarte noch 10 Euro gezahlt. „Ansonsten sind in der Innenstadt bei dem derzeit bestehenden Bewirtschaftungszeitraum wöchentlich für den Parkraum 79,80 € zu zahlen. Auch für einen privaten Stellplatz sind die Kosten monatlich wesentlich höher als 120 Euro jährlich.“
Diese Einnahmen verspricht sich die Stadt
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Bislang wurden 352 Bewohner-Parkausweise für 12 oder 24 Monate ausgestellt. Mit den neuen Regelungen werden 1095 Parkplätze für Anwohner geschaffen. Die Stadt geht von einer Nachfrage von 700 Stellplätzen aus - diese bedeuten 84.000 Euro Einnahmen.
In den neuen Parkzonen müssen neue Parkautomaten und Schilder aufgestellt und Personal zur Kontrolle eingestellt werden. Insgesamt geht die Stadt von einer einmaligen Investition von 101.000 Euro aus - und einem jährlichen Gewinn von 108.241 Euro aus Benutzungsgebühren und Bußgeldern. Im Laufe des Jahres 2025 könnten die Bewohnerparkzonen „in Betrieb gehen“.
Im Jahr 2023 hat Dinslaken 1,13 Millionen Euro aus Parkgebühren eingenommen. Durch die Änderung der Gebührenordnung und die Erhöhung der Bewirtschaftungszeiten sollen es 220.000 Euro mehr sein.
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr berät erstmals am Montag, 18. November, über die Vorschläge.