Die Anleger der verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate, die die Aktien erst nach November 2007 gekauft haben, können sich vor dem Landgericht München Hoffnungen machen.

München. Ein kleiner Teil der Hypo-Real-Estate-Aktionäre kann auf Schadenersatz hoffen. Das Landgericht München räumte den Klagen von Anlegern, die zwischen November 2007 und dem 15. Januar 2008 Aktien der Pfandbriefbank gekauft hatten, am Donnerstag „eine gewisse Erfolgschance“ ein.

In einem Sammelverfahren klagen 15 HRE-Aktionäre auf Schadenersatz, weil die Bank den Markt zu spät über die Belastungen durch die Finanzkrise informiert habe. Der Vorsitzende Richter, Mathias Ruderisch stellte fest, dass der damalige HRE-Vorstand noch im November 2007 erklärt habe, „dass die Bank nicht betroffen sei von der Subprime-Krise“ und „dass man sogar gestärkt aus der Krise hervorgehen werde“. Aber am 15. Januar habe die HRE überraschend 390 Millionen Euro auf CDO-Wertpapiere abgeschrieben.

Morgens lag die Aktie bei 33, nachmittags bei 22 Euro

Tatsächlich seien CDO-Wertpapiere schon im zweiten Halbjahr 2008 „nicht mehr handelbar gewesen“, sagte der Richter. Andere Banken hätten spätestens im dritten Quartal entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Außerdem habe die HRE intern spätestens am 7. Januar 2008 den Abschreibungsbedarf von 390 Millionen Euro ermittelt. Einer der Kläger habe noch am Morgen des 15. Januar unmittelbar vor der Adhoc-Mitteilung HRE-Aktien für 33 Euro gekauft. „Am Nachmittag lagen sie bei 22 Euro“, sagte der Richter.

Die HRE muss dem Gericht jetzt erklären, „ob sie in der Lage war, ein Ausfallrisiko festzustellen und wieviel Zeit sie zur Prüfung brauchte. „Da muss es doch irgendwelche schriftlichen Unterlagen geben. Wir können uns nicht vorstellen, dass das alles mündlich abgelaufen sein soll“, kritisierte der Richter die Ausführungen der Bank. In einem ähnlichen Verfahren hatte die selbe Kammer einem Anleger bereits im Juni rund 4.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Klagen wegen „Aktienkäufen außerhalb des Zeitfensters vom 27. 11. 2007 und 15. Januar 2008“ dürften nach Einschätzung der Kammer „keinen Erfolg haben“, stellte die Kammer klar. In den ersten verhandelten Fällen legte die Kammer einen Verkündungstermin am 29. Oktober fest.