Die Steuerzahler in Deutschland können vorerst aufatmen: Die bislang höchste Schadenersatzklage gegen die verstaatlichte HRE ist vorläufig abgeblockt.

München. Die bislang höchsten Schadenersatzforderungen gegen den inzwischen verstaatlichten Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) sind zumindest vorläufig abgeblockt worden.

Eine von einer Gruppe institutioneller Anleger erhobene Forderung über 320 Millionen Euro sei nicht ausreichend begründet, entschied das Landgericht München I am Donnerstag. Außerdem sei unklar, wer tatsächlich hinter den Forderungen stehe. „Im Moment ist für uns die Klage nicht entscheidungsreif“, sagte der Vorsitzende Richter und forderte den Klägeranwalt zu Nachbesserungen seiner Klageschrift auf.

Vor allem die Sammlung der Forderungen von 56 Fonds durch einen Rechtsanwalt als Klägervertreter bemängelte das Gericht als unübersichtlich. Erst kurzfristig hatten sich 16 weitere Fonds der Sammelklage angeschlossen, weshalb sich die ursprüngliche Forderung in Höhe von 200 Millionen Euro auf 320 Millionen Euro erhöht hatte.

Es sei unklar, wer genau Schadenersatz fordere, kritisierte der Vorsitzende Richter. Deshalb regte das Gericht an, dass jeder Fonds seine Forderungen einzeln als Klage formuliert. Darüber hinaus stehe für einen Teil der Forderungen die Verjährung im Raum, erklärte das Gericht zu Prozessbeginn. Der weitere Verlauf des Prozesses war zunächst nicht absehbar, Gericht, Kläger und Vertreter der HRE diskutierten über die Konsequenzen aus den Bedenken des Gerichts über die Klage.

Da die Immobilienbank in einer Rettungsaktion verstaatlicht worden war, hätte letztlich der Steuerzahler für etwaigen Schadenersatz aufkommen müssen.