Hat Firmengründer Anton Schlecker in beanstandbarer Weise Geld auf die Familie überschrieben? Insolvenzverwaltung will das untersuchen.
Ehingen/Stuttgart. Die Insolvenzverwaltung von Schlecker prüft derzeit, ob Firmengründer Anton Schlecker beanstandbar Geld auf Familienmitglieder übertragen hat. „Die Insolvenzverwaltung prüft sehr genau, welche Transaktionen nach dem Insolvenzrecht korrekt sind und welche rückgängig gemacht werden können“, sagte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Montag. Bis zu fünf Jahre zurück sei eine Rückbuchung problemlos möglich.
Kreisen zufolge ist davon auszugehen, dass die Insolvenzverwaltung noch Geld von der Familie Schlecker zurückholen kann. Allerdings werde das vermutlich keine große Summe sein. „Da ist möglicherweise das eine oder andere Milliönchen zu holen“, sagte auch Verdi-Handelsexperte Bernhard Franke am Montag im „ZDF“.
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Am Wochenende hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass die Familie Schlecker trotz der Insolvenz noch im Besitz von bis zu 40 Millionen Euro sei. Das Geld sei zum größten Teil im Besitz der Schlecker-Kinder , bestätigten Ex-Schlecker-Manager der Zeitung. Die Villa der Familie gehöre der Ehefrau Anton Schleckers, der in der Insolvenz mit seinem Privatvermögen haftet.
Schlecker-Gesamtbetriebsratchefin Christel Hoffmann verlangte Transparenz angesichts des Finanzpolsters der Familie Schlecker. „Alle Fakten müssen auf den Tisch“, sagte sie der „Bild“-Zeitung. Sie kritisierte auch, dass die Familie zuletzt einen von Geiwitz erbetenen Rettungsbeitrag von bis zu neun Millionen Euro verweigerte. „Wenn die neuen Vorwürfe stimmen, dann ist das eine Dreistigkeit, die durch nichts zu überbieten ist." Das Verhalten der Familie sei gegenüber den Mitarbeitern „sozial und moralisch tiefst verantwortungslos.“
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Am vergangenen Freitag (1. Juni) hatten die größten Gläubiger das endgültige Aus für die insolventen Drogeriekette aus dem baden-württemberigschen Ehingen beschlossen. Am Dienstag soll der Beschluss in der Gläubigerversammlung in Ulm festgeklopft werden. (dpa/abendblatt.de)