Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die hannoversche Landeskirche zeigten sich empört über die Erlaubnis für den Neonazi-Aufmarsch.

Hannover/Bad Nenndorf. Neonazi-Aufmarsch erlaubt - Gegendemonstration nicht: Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Hannover sorgt für Unverständnis und Empörung . Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der die Gegendemonstration organisierte, und der Hannoverschen Kirche zeigte sich auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse empört. Es sei auf beunruhigender Weise ein „parteiisches Urteil, dessen rechtliche Begründung" nicht überzeuge, teilte Thierse in Berlin mit. Eine solche juristische Parteinahme gegen eine DGB-Versammlung zugunsten einer Neonazi-Versammlung sei angesichts der deutschen Geschichte erschütternd, so der Bundestagsvizepräsident weiter.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Hannover zu einer Neonazi-Veranstaltung in Bad Nenndorf bei Hannover hat Unverständnis und Empörung ausgelöst. „Dies ist ein auf beunruhigende Weise parteiisches Urteil, dessen rechtliche Begründung nicht überzeugt“, teilte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse am Freitag in Berlin mit. Eine solche juristische Parteinahme gegen eine DGB-Versammlung zugunsten einer Neonazi-Versammlung sei angesichts der deutschen Geschichte erschütternd.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte am Donnerstag einem Eilantrag der rechtsextremen Veranstalter stattgegeben und das Verbot des Landkreises Schaumburg für einen geplanten Marsch aufgehoben. Gleichzeitig hatten die Richter den Antrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) abgelehnt, der zu einer Gegendemonstration aufgerufen hatte. Die Richter begründeten dies unter anderem damit, dass mit mehr gewalttätigen Anhängern der linksextremen Szene zu rechnen sei.

„Etwas Fataleres kann man sich kaum vorstellen“, sagte der DGB-Regionsvorsitzende Sebastian Wertmüller am Freitag in Hannover. „Für uns ist das eine katastrophale Situation.“ DGBund der Landkreis Schaumburg, in dessen Zuständigkeitsbereich Bad Nenndorf liegt, haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Angesichts des Urteils herrsche beimDGB eine Mischung aus Fassungslosigkeit, Entsetzen und Empörung. Die Einschätzung des Verwaltungsgerichts in Hannover, dass die Gefahr von Seiten der DGB-Demo größer wäre als von rechts, sei eigenartig. „Wir demonstrieren seit Jahren ohne jedes Problem“, sagte Wertmüller.

Auch bei Landespolitikern ist das Urteil auf Kritik gestoßen. „Schon jetzt feiern die Rechten im Internet ihren Erfolg und gehen von einer großen Mobilisierung in den eigenen Reihen durch diese Entscheidung aus“, sagte der SPD-Landesvorsitzende Olaf Lies. Als „verheerende Fehleinschätzung“ werteten die Grünen das Urteil. Das sei eine Weichenstellung für Bad Nenndorf als künftigen Wallfahrtsort der Nazis. Während Grüne und Linke weiterhin zum Protest aufgerufen haben, will sich der DGB nicht daran beteiligen.

Ob von den Linken mehr Gewaltpotenzial zu erwarten sei als von rechts, könne man im Innenministerium nicht bewerten, sagte ein Ministeriumssprecher. „Wir verlassen uns da auf die Einsatzleiter der Polizei vor Ort.“

Dass die Demonstration von DGBund Bündnis verboten worden sei, während der Aufmarsch der Rechtsextremen stattfinden dürfe, sei ein unschönes Signal. Zudem sei dadurch der polizeiliche Notstand nicht behoben, sagte die leitende Kreisverwaltungsdirektorin Ursula Müller-Krahtz am Freitag.

Die für die Veranstaltung zuständige Polizeiinspektion in Nienburg betonte, sie sei so aufgestellt, dass sei den Schutz der Veranstaltung – unabhängig von ihrem Inhalt – gewährleisten könne.