Die Demo war in erster Instanz mit dem Argument verboten worden, die Einsatzkräfte der Polizei reichten nur für eine Kundgebung aus.
Lüneburg/Bad Nenndorf. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Protestaktion gegen Neonazis im niedersächsischen Bad Nenndorf nun doch gestattet . Das Gericht entschied am Freitagabend, dass auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Sonnabend in dem kleinen Kurort demonstrieren darf. In erster Instanz war die DGB-Demo zunächst vom Verwaltungsgericht Hannover mit dem Argument verboten worden, die Einsatzkräfte der Polizei reichten nur für eine Kundgebung aus. Dagegen hatte unter anderem Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) protestiert. Beide Demonstrationen dürfen nun getrennt voneinander stattfinden.