Beide Demos wurden vom Landkreis verboten. Das Verwaltungsgericht erlaubte jetzt den Neonazi-Aufmarsch, die Gegendemo aber nicht.

Hannover. Die Neonazis dürfen am Sonnabend in Bad Nenndorf wie geplant demonstrieren . Das Verwaltungsgericht Hannover kippte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Schaumburg. Damit gaben die Richter einem Eilantrag der Rechtsextremen statt. Den Antrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der zu einer Gegendemonstration aufgerufen hatten, lehnten sie jedoch ab.

Der Landkreis hatte beide Demos am Mittwoch verboten, weil polizeilicher Notstand herrsche. Da deutlich mehr gewaltbereite Teilnehmer anreisen würden, reichen die vorhandenen Einsatzkräfte nach Angaben der Kreisverwaltung nicht aus, um für Sicherheit zu sorgen.

Diese Begründung sei jedoch nicht nachvollziehbar, teilte das Gericht mit. Zumindest eine Veranstaltung könne die Polizei mit den etwa 2000 eingeplanten Beamten bewältigen. Die Rechten hätten ihre Versammlung zuerst angemeldet und dürften daher demonstrieren. Außerdem sei mit mehr gewalttätigen Anhängern der linksextremen Szene zu rechnen (Az. 10 B 3508/10 und 10 B 3503/10).

Der DGB kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts heftig. Dies sei ein unglaublicher Vorgang, der Zivilcourage und bürgerschaftliches Engagement untergrabe, hieß es in einer Mitteilung. Der DGB will nun gegen das Urteil vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einlegen.

Seit 2006 rufen Neonazis jährlich zum „Trauermarsch“ durch Bad Nenndorf auf. Dort befand sich von 1945 bis 1947 ein Verhörzentrum der britischen Besatzungsmacht, wo auch Häftlinge misshandelt wurden. Die Rechtsextremen wollen mit ihren Aufmärschen die NS-Verbrechen verharmlosen und die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges den Alliierten zuschreiben.