Der Sturz der jungen Kadettin war laut Staatsanwaltschaft ein tragisches Unglück. Doch sie lässt Kritik an der Ausbildung durchblicken.
Kiel/Berlin. Der Tod einer Kadettin auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ war nach Einschätzung der Kieler Staatsanwaltschaft wohl ein Unglück. Für eine fahrlässige Tötung der 25-Jährigen im November 2010 lägen nicht genug Anhaltspunkte vor, sagte die Behörde am Donnerstag in Kiel. Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb eingestellt. Oberstaatsanwältin Birgit Heß ließ aber Kritik an den Ausbildungsregeln erkennen. Die Offiziersanwärterin war im vergangenen November am zweiten Tag ihrer Segelvorausbildung im brasilianischen Hafen Salvador da Bahia aus der Takelage auf das Deck gestürzt. Ihr Tod löste eine Affäre aus, in der es um Vorwürfe der Schikane und der sexuellen Belästigung an Bord des Dreimasters ging. Die Mutter der 25-Jährigen erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung.
Der abschließende Bericht des Verteidigungsministeriums zu dem Fall steht noch aus. Der damals zuständige Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte nach dem Tod der Kadettin die Offiziersausbildung auf der „Gorch Fock“ ausgesetzt, den Kommandanten Norbert Schatz seines Postens enthoben. Die Opposition kritisiert die Entscheidung als überstürzt. Wenig später räumt Guttenberg vor dem Verteidigungsausschuss des Bundestages Informationspannen ein.
Nach den monatelangen Untersuchungen mit Vernehmung von mehr als 50 Zeugen lässt sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht halten. Schiffsführung, Besatzungsmitglieder oder andere Marine-Angehörige treffe strafrechtlich gesehen keine Schuld an dem Tod. Auch wenn einiges dafür spreche, dass der Absturz auf einen Erschöpfungszustand zurückzuführen sei, lasse sich die genaue Ursache nicht sicher feststellen. „Nach alldem ist davon auszugehen, dass es sich um ein ganz tragisches Unglück handelt“, sagte Heß.
Die junge Frau und andere Kadetten waren am frühen Morgen des 7. November zum Aufentern angetreten. Sie kletterte mehrmals in die Höhe - wie oft, konnte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Zunächst machte sie demnach einen selbstsicheren, motivierten Eindruck. Später sprach sie zwar ihren Kameraden gegenüber von einem „Kraftloch“, wandte sich aber nicht an einen Ausbilder. Später habe sie Hilfe durch die Ausbilder abgelehnt.
Die junge Offiziersanwärterin war zudem diensttauglich. Wegen ihrer geringen Körpergröße hatte sie eine Ausnahmegenehmigung vom Militärarzt erhalten, wie es im Bericht der Staatsanwaltschaft heißt. „Anfängliche Spekulationen über eine Borddienstuntauglichkeit infolge Übergewichts entbehren jeder Grundlage.“ Auch die technische Sicherheit in der Tageklage sei gewährleistet gewesen. Die Staatsanwaltschaft weist jedoch auch auf Probleme in der Ausbildung hin. Die Vorbereitungszeit auf dem Schiff von zehn Tagen erschiene angesichts der vielen Aufgaben knapp bemessen. Außerdem gebe es nur unzureichende Regelungen für diese Zeit.
Das Verteidigungsministerium wollte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Es bleibe dabei, dass es eine abschließende Bewertung des Falls erst nach Vorlage aller Berichte dazu geben werde, sagte ein Sprecher in Berlin.
Nach einem Bericht von „Focus Online“ will die Mutter der Kadettin Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland verlangen. Es gehe mutmaßlich um eine Summe im fünfstelligen Bereich, sagte ihr Anwalt Thomas Kock dem Online-Magazin. Nun sei klar, dass der Tod der jungen Frau zu behandeln sei wie ein Dienstunfall. „Daraus resultieren grundsätzlich Schmerzensgeldansprüche“, sagte Kock.