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Hamburg. Wenn die Wurzeln meines Baumes auf das Nachbargrundstück wachsen, muss ich sie entfernen. Hingegen muss ich dulden, dass die Bäume des Nachbarn, wenn sie nur fünf Meter weg stehen, bis in den Himmel hoch wachsen dürfen, wodurch ein Großteil meines Hauses und Grundstückes verschattet und hohe Heizkosten verursacht werden. Nach Aussage des Grundeigentümerverbandes kann der Nachbar sogar seine Bäume folgenlos auf mein Grundstück stürzen lassen, wenn er nicht vorhersehen konnte, dass sie umstürzen könnten. Wenn hingegen mein Baum auf die Straße stürzt und jemanden verletzt, muss ich das wieder selbst bezahlen, da ich dann die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt habe. Kann es wirklich sein, dass immer nur die anderen alles dürfen und man selbst nichts?
Ihr Unverständnis kann ich nachvollziehen, denn es fehlt an eindeutigen gesetzlichen Vorgaben. Hamburg hat kein Nachbarrecht und muss die Lücke durch landes- und bundesrechtliche Einzelgesetze schließen. Gesetzliche Kriterien zur Beantwortung von Detailfragen fehlen. Behörden und Gerichte entscheiden je nach Einzelfall. Nun zu Ihren Stichworten:
Die Erlaubnis zum Abschneiden von Baumwurzeln des Nachbarn steht in § 910 BGB. Bäume, die einen Durchmesser von unter 25cm aufweisen – gemessen 130 cm über dem Boden – dürfen nicht beschnitten oder entfernt werden, § 3 BaumschutzVO. Ausnahmen sind in einem behördlichen Faltblatt aufgelistet: dazu gehört auch Bruchgefahr und erhebliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung. Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers besteht in der regelmäßigen Beobachtung des Baumes, die häufiger stattfinden muss, je älter der Baum ist und je näher er an der Grundstücksgrenze steht.
Experte: Peter A. Lindemann ( www.petersson-partner.de )