Für den Angriff auf zwei afghanische Tanklastzüge war die Bundeswehr in die Kritik geraten. Der Nato-Bericht soll sie nun entlastet haben.
Berlin. Der verheerende Luftangriff auf zwei Tanklastzüge nahe Kundus in Afghanistan ist aus Sicht der Bundeswehr-Führung militärisch angemessen gewesen. Diesen Schluss zog der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, nachdem ihm heute der Nato-Untersuchungsbericht vorgelegt worden war. Oberst Georg Klein, der den Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklaster am 4. September angeordnet hatte, habe die Lage richtig beurteilt. Klein habe davon ausgehen können, dass keine Unbeteiligten durch den Luftschlag zu Schaden kommen würden, verteidigte nun Generalinspekteur Schneiderhahn das Vorgehen Kleins.
Weil dabei auch Zivilisten getötet worden waren, hatte der Luftangriff international aber auch innerhalb Deutschlands Kritik am Vorgehen der deutschen Soldaten hervorgerufen. Er war von Klein angeordnet worden, nachdem Aufständische zwei Tanklastzüge an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt ungefähr sieben Kilometer südwestlich des Bundeswehr-Stützpunktes gekapert hatten. Eine vom afghanischen Präsidenten Hamid Karsai eingesetzte Untersuchungskommission war Mitte September zu dem Schluss gekommen, dass bei dem Bombardement nicht nur 69 Taliban-Kämpfer ums Leben kamen, sondern auch 30 Zivilisten, die Benzin aus den Tanks zapften. Die Kommission hatte die Verantwortung für den Vorfall aber eindeutig den Taliban angelastet. Nach Abschluss der afghanischen Untersuchung hatte Karsai den Angriff zwar als Fehler bezeichnet, die Bundesrepublik aber zugleich in Schutz genommen. „Deutschland ist hier, um die afghanische Bevölkerung zu beschützen.“
Schneiderhan berichtete nun, dass laut Nato-Bericht die Zahl der Toten und Verletzten nicht genau beziffert werden könne; die Angaben schwankten zwischen 17 und 142 Toten und Verletzten. In dem Bericht heiße es zudem, dass es zwischen 30 bis 40 getötete und verletzte Zivilisten gegeben haben könnte. Schneiderhan meinte dazu: „Das bestätigt nicht, dass durch den Luftschlag unbeteiligte Personen getötet wurden.“