Die Angehörigen des getöteten Osama Bin Laden dürfen Pakistan nicht verlassen und werden vorerst nicht in ihre Heimatländer abgeschoben.
Islamabad. Die in Pakistan festgehaltenen Angehörigen des getöteten Al-Qaida-Chefs Osama Bin Laden dürfen nach dem Willen einer Untersuchungskommission vorerst nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Wie die Zeitung "Express Tribune“ am Mittwoch berichtete, wurden Innenministerium und Geheimdienst ISI von dem fünfköpfigen Gremium angewiesen, den Verbleib der Familienmitglieder in Pakistan sicherzustellen. Darunter seien drei aus Saudi-Arabien und dem Jemen stammende Ehefrauen des Terrorchefs sowie mehrere Kinder.
Bin Laden war Anfang Mai bei einer US-Kommandoaktion in einem Haus in der pakistanischen Garnisonsstadt Abbottabad aufgespürt und getötet worden. Die Leiche Bin Ladens hatten die US-Spezialkräfte mitgenommen. Zurückgeblieben waren mehrere Familienmitglieder, die nach der Aktion von pakistanischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen worden waren. Zunächst hatte es geheißen, einige der Frauen und Kinder könnten bald in ihre Heimatländer zurückgebracht werden. (dpa)