Bergedorf. Hamburg will Dreifaches des Verkehrswerts für früheres Opel-Dello-Areal zahlen, um neue Schule in Bergedorf zu bauen. Ist das zu wenig?
Das Tauziehen währte mehrere Jahre. Nun scheint ein Ende der Verhandlungen in Sicht: Der Senat und der Grundstückseigentümer des einstigen Opel Dello am Sander Damm in Bergedorf haben sich wie berichtet auf einen Kaufpreis von 9,5 Millionen Euro geeinigt, damit Hamburg dort eine neue Grundschule bauen kann. Doch der Kampf um die Fläche ist damit noch immer nicht beendet – und gleicht weiter einem Krimi. Denn die Zeit drängt massiv.
Grund: Der Eigentümer besteht auf eine Beurkundung schon bis zum 30. September. Im Falle einer Verzögerung fordert er mehr Geld: 10 Millionen Euro. Dabei musste Hamburg dem Eigentümer Magna Real Estate beim Kaufpreis schon wesentlich entgegenkommen. Das geht aus der öffentlichen Senatsdrucksache hervor, die jetzt direkt in den Haushaltsausschuss überwiesen wurde und die dort am 5. September Thema sein wird.
Grundschule am Sander Damm: Grundstück soll 9,5 Millionen Euro kosten
Seit Jahren schon ist das einstige Dello-Areal ein Spielball wechselnder Interessen: Noch 2019 hatte Hamburgs Schulsenator Ties Rabe das Grundstück an der Hauptstraße als „alles andere als ideal“ für die benötigte zusätzliche Grundschule im Kerngebiet Bergedorf bezeichnet – sodass Eigentümer Magna Real Estate dort etwa 170 Wohnungen plante. 2021 wurde er aber urplötzlich ausgebremst: Bezirk und Schulbehörde wollten die Fläche nun doch für den Schulbau, denn alle anderen Standorte im Umkreis hatten sich als ungeeignet erwiesen. Ein mehrjähriger Grundstückspoker begann.
Er soll nun enden. Und zwar mit einer Kaufsumme, die wohl fast ein Dreifaches des ursprünglich veranschlagten Verkehrswerts beträgt. Der war laut Senatsdrucksache anhand der Bewertung des 8779 Quadratmeter großen Grundstückes und des Planrechts auf 3,25 Millionen Euro festgelegt worden. Angesichts des „gesamtstädtischen Mehrwerts“ des zentralen Grundstücks, das eine wertvolle „Ressource für die Stadtentwicklung“ sei, könne der Verkehrswert aber auch vier Millionen Euro betragen, heißt es in der Vorlage.
Neue Grundschule – alle alternativen Standorte wurden verworfen
Der Eigentümer forderte indes einen deutlich höheren Preis: 15 Millionen Euro. Da die Stadt ihrem schulischen Versorgungsauftrag nachkommen müsse, so der Senat, wurde dann aber das verbesserte Angebot der Magna von 9,5 Millionen Euro akzeptiert. Es gilt nun also bis zum 30. September.
Schulbehörde und Finanzbehörde (Schulbau Hamburg) hatten indes keine Alternativen, auch das wird in der Vorlage deutlich. Eine Fläche an der Brookkehre und eine am Schilfpark galten als zu ablegen, die Fläche links von Opel Dello – auf der anderen Seite des Schleusengrabens – als zu klein.
Neue Grundschule – es existiert noch keine Planung
Mit einer Einigung, für die der Haushaltsausschuss und die Hamburgische Bürgerschaft noch den Weg frei machen müssen, wären allerdings längst nicht alle Probleme gelöst. Denn es muss erst passendes Planrecht geschaffen werden. Während der Bezirk den Bebauungsplan erarbeitet, könnte deshalb parallel schon mal „die Planung der Grundschule erfolgen“, heißt es. Immerhin soll die 2,5-zügige Grundschule schon 2027/28 fertig sein. Aktuell gebe es aber noch gar keine Pläne, sagt Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde: „Schulbau Hamburg muss erst mal abwarten, ob und wann der Ankauf durch den LIG/Finanzbehörde zustande kommt.“
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Und auch danach wird es nicht leicht, das Areal planerisch aufzuteilen: Denn vom Schulgrundstück müssen noch 1600 Quadratmeter abgeknapst werden, etwa für den Radschnellweg am Sander Damm, für einen öffentlichen Park und für den noch lange nicht vollendeten Rad- und Fußweg, der am Schleusengraben von der Bergedorfer City bis ins Landgebiet führen soll – an der Schule vorbei.
Trotz der Widrigkeiten hofft der Senat, den Zugriff auf das Gelände zu erhalten – und skizziert in der Vorlage, was sonst passieren wird: „Sollte ein Ankauf des Grundstücks durch die Stadt nicht zustande kommen, gab der Eigentümer an, das Grundstück entsprechend des Planrechts als Gewerbefläche auf unbestimmte Zeit zu vermieten.“