Nicht nur die Bürger, auch die Mitarbeiter der Hamburger Behörden müssen sich auf Änderungen einstellen, die das neue Informationsfreiheitsgesetz...

Nicht nur die Bürger, auch die Mitarbeiter der Hamburger Behörden müssen sich auf Änderungen einstellen, die das neue Informationsfreiheitsgesetz mit sich bringt. Die Verwaltung in Hamburg ist zum Beispiel jetzt gehalten, geeignete organisatorische Vorkehrungen zu treffen, damit Informationen, die dem Bürger nicht zugänglich gemacht werden dürfen, "abgetrennt" werden können.

Das verwaltungsrechtliche Gebot der Führung vollständiger und wahrheitsgetreuer Akten wurde damit um einen Trennungsgrundsatz ergänzt. Derartige Regelungen finden sich bereits in den Informationsfreiheitsgesetzen einiger anderer Bundesländer. Diese haben schon auf die neue Regelung reagiert.

Auf welche Weise nun aber personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter abgetrennt werden sollen, darüber schweigt sich das Gesetz noch aus. Viele Mitarbeiter der Behörden sind deshalb verunsichert. Sollen künftig für ein- und dasselbe Verwaltungsverfahren ständig getrennte Akten geführt werden? Welche Ausnahmen soll es geben?

Kritiker sehen bereits die Gefahr, dass parallel geführte "Geheimakten" auch den unmittelbar Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, die über einen umfassenden Akteneinsichtsanspruch verfügen, vorenthalten bleiben könnten. Oder soll die Behörde etwa alle geschützten Informationen in einer Akte, bevor sie zugänglich gemacht wird, schwärzen? Dagegen spricht der beträchtliche Verwaltungsaufwand, der dann entstehen kann, wenn ein Bürger seine Informationsrechte sehr intensiv wahrnimmt.

Immerhin lässt das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz die Behördenmitarbeiter mit dem Problem nicht ganz allein: Es bestimmt nämlich auch, dass Informationsträger dann, wenn eine Abtrennung eben nicht möglich ist, nicht zugänglich gemacht werden müssen. In diesem Fall ist den Bürgern lediglich Auskunft zu erteilen.